Beschlüsse der Vertreterversammlung
Zu ihrer ersten regulären Sitzung in der neuen Amtszeit fand sich die Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen am Freitag, den 28. November im Zinzendorfhaus in Neudietendorf zusammen.
Die Vertreterversammlung beschloss den Haushaltsplan 2009. Er liegt vom 5. Januar bis 16. Januar 2009 in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Das im Februar 2008 in Kraft getretene Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) machte eine Neufassung der Satzungen und Ordnungen der Architektenkammer Thüringen erforderlich.
Die Vertreterversammlung beschloss:
* die Hauptsatzung der Architektenkammer Thüringen in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008
* die Wahlordnung zur Wahl der Ausschüsse in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008
* die Satzung der Architektenkammer Thüringen über die Zusammensetzung, Wahl und Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses und für das Schlichtungsverfahren (Schlichtungssatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008
* die Satzung der Architektenkammer Thüringen über die Zusammensetzung, Wahl und Arbeitsweise des Ehrenausschusses und für das Ehrenverfahren (Ehrensatzung) in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008
* die Satzung über die Haushalts- und Kassenführung der Architektenkammer Thüringen in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008 einschließlich der Änderungen vom 28.11.2008
* die Reisekosten- und Entschädigungssatzung der Architektenkammer Thüringen in der Fassung des Entwurfs vom 28.11.2008
* die Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008
* die Geschäftsordnung der Ausschüsse und Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen in der Fassung des Entwurfs vom 28.10.2008 einschließlich der Änderungen vom 28.11.2008
* Die Beitragsordnung 2008 vom 30.11.2007 gilt mit gleichem Beitragssatz als Beitragsordnung 2009 fort.
Der Beschluss zur Hauptsatzung, zur Satzung über die Haushalts- und Kassenführung und zur Beitragsordnung 2009 gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Satzungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Architektenblatt in Kraft.
Sondersitzung der Vertreterversammlung geplant
Da aufgrund des umfangreichen Abstimmungsprocederes zu den Satzungen und Ordnungen der Kammer und der Wahl der Ausschüsse nicht ausreichend Zeit blieb, um sich über die berufspolitischen Schwerpunkte des Vorstandes im Jahr 2009 und darüber hinaus für die gesamte Wahlperiode zu verständigen – erste Überlegungen können im Geschäftsbericht des Präsidenten und der Geschäftsstelle auf der Homepage der AKT nachgelesen werden, verständigte sich die Vertreterversammlung darauf, diesem Themenkomplex eine Sondersitzung zu widmen. Sie ist für Ende Februar geplant und wird selbstverständlich auch die Arbeit der Stiftung Baukultur berühren. Wir werden Sie in unserer April-Ausgabe darüber informieren.
Dipl.-Ing. Architektin Gertrudis Peters,
Geschäftsführerin AKT