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Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse – Wichtige Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft

Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse

Das Kabinett hat am 25.11.2022 im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.

Die Gesetzentwürfe wurden in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet. Die Bundesregierung hat sie am 25.11.2022 gebilligt.

Die zusammen erarbeiteten Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das schützt alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen. Alle, die bereits sehr hohe Preise zahlen, werden entlastet. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil ihres bisherigen Energieverbrauchs.

Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen sind das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen werden auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, einen Kurzüberblick, die Gesetzentwürfe zur Gaspreisbremse und zur Strompreisbremse sowie FAQ-Listen finden Sie auf der Website des BMWK.

veröffentlicht am 25.11.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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