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Bundestag verabschiedet Entschließungsantrag zum Baukulturbericht

Bundesarchitektenkammer fordert: Baukultur-Beschluss konsequent auf die Straße bringen

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Mitteilung der Bundesarchitektenkammer (BAK)

Am 11. Juni hat der Bundestag den Entschließungsantrag (BT-Drs. 18/3020) zum Baukulturbericht 2014/15 verabschiedet und damit u.a. den Handlungsempfehlungen der Bundesstiftung Baukultur noch stärkeres Gewicht verliehen. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Ergebnisse in der Bundespolitik umzusetzen.

Reiner Nagel, Vorstand der Bundesstiftung Baukultur: „Mit der Verabschiedung des Antrags durch den Bundestag rückt die Bedeutung des Themas Baukultur noch ein Stück auf der politischen Agenda hoch. Das ist außerordentlich wichtig, denn Baukultur beeinflusst die Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Landschaften und damit die Lebensqualität der Bürger in Deutschland.“ Mit dem im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit eingebrachten Entschließungsantrag fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung u.a. dazu auf, die Bundesstiftung Baukultur bei der Planung von Bundesbauvorhaben angemessen einzubeziehen und das Entstehen von Baukultur im öffentlichen und privaten Bereich gezielt zu fördern – unter anderem durch unterstützende Rahmenbedingungen in den Bereichen Bauleitplanung, Raumordnung, Städtebauförderung sowie der nationalen Stadtentwicklungspolitik.

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, begrüßte den Beschluss des Bundestags: „Wir können froh darüber sein, dass das Bewusstsein für die Bedeutung der Qualität von Architektur und Stadtplanung so gewachsen ist und eine solche breite Zustimmung im Parlament erfährt. Baukultur und Architekturqualität benötigen ein gutes Klima. Diese guten Rahmenbedingungen brauchen aber auch die Planerinnen und Planer Deutschlands. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, derentwegen die EU nun ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, ist ein wichtiger Bestandteil dieser Rahmenbedingungen. Sie schützt insbesondere den Verbraucher, macht Planungskosten transparent und verhindert Dumpingpreise. Was wir planen, berührt Leib und Leben der Menschen – und hier darf nicht auf dem Altar einer vermeintlichen Deregulierung ein wesentliches Instrument der Baukultur und der Planungsqualität geopfert werden.“ Ettinger-Brinckmann wies weiterhin auf die Bedeutung der Vergabe hin: „ Eine wesentliche Voraussetzung für Baukultur ist eine ausgereifte Prozesskultur. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand haben sich die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen außerordentlich bewährt. Der Architektenwettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ist auch für private Auftraggeber noch immer ein kostengünstiges und absolut empfehlenswertes Verfahren, um die wirtschaftlich, funktional und ästhetisch beste Lösung für die Bauaufgabe zu finden.“

veröffentlicht am 16.06.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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