Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020

Erster Wettbewerbsaufruf „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ im Rahmen des Thüringer EFRE-Programms

1 Bild vergrößern
Erster Wettbewerbsaufruf „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ im Rahmen des Thüringer EFRE-Programms 2014-2020

Bereits in den zurückliegenden Förderperioden hat die Nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmen der EFRE-Förderung viele positive städtebauliche Entwicklungen in den Thüringer Kommunen angestoßen. Auch in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen hierfür wieder europäische Fördermittel bereit. Die Förderung steht unter dem thematischen Dreiklang: Attraktive Stadt, Effiziente Stadt, Inklusive Stadt.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat sich in den Verhandlungen zur Vorbereitung der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgreich dafür eingesetzt, dass dem Freistaat Thüringen im Rahmen der nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung Fördermittel in Höhe von rund 232 Mio. Euro zur Unterstützung kommunaler Projekte zur Verfügung stehen. Entscheidend für diesen Erfolg war u. a. der frühzeitig eingeleitete und breit angelegte Dialogprozess mit Vertretern Thüringer Kommunen, in dessen Rahmen wichtige Anregungen in den Vorbereitungsprozess eingeflossen sind. Es gilt nun, diese Fördermittel mit den bestmöglichen Vorhaben zu untersetzen.

Abgeleitet von den besonderen Aufgaben der Kommunen bei der Bereitstellung von Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen für das jeweilige Umland konzentriert sich die EFRE-Förderung des TMIL auf Kommunen, die „Zentrale Orte“ nach dem Thüringer Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen sind. Das Förderverfahren ist zweistufig. Voraussetzung für eine Förderung ist in einer ersten Stufe die Aufnahme des künftigen Zuwendungsempfängers in den Kreis der förderfähigen Kommunen im Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens.

Weitere Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen und das Wettbewerbsverfahren:
http://www.thueringen.de/th9/tmblv/bau/sw/staedtebau/efre/

Alle „Zentralen Orte“ sind herzlich eingeladen, sich am EFRE-Wettbewerbsverfahren zu beteiligen. Die Frist hierzu läuft bis Ende Juni 2015.

veröffentlicht am 05.03.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken