Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Erfassung und Entsorgung von Gipskartonplatten

Information des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz

1 Bild vergrößern
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Gips ist ein Naturmaterial, das nach seiner Verwendung als Baustoff sehr gut recyclingfähig ist. Geeignete Gipsabfälle aus dem Gebäuderückbau sollen daher zukünftig vorrangig dem Recycling zugeführt werden. Thüringen ist eines der Länder, in denen Naturgips abgebaut wird. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) setzt sich für den Erhalt der wertvollen Gipskarstlandschaft ein. Das möglichst umfängliche Recycling geeigneter Gipsabfälle ist dabei ein Baustein zur Ressourcenschonung und trägt außerdem zur Schonung von Deponieraum bei.

Die wichtigsten Hinweise für die sortenreine Erfassung und Entsorgung von Gipskartonplatten enthält das beigefügte Informationsblatt.

Es richtet sich an alle, die mit Gipskartonplatten umgehen, insbesondere beim Rückbau bzw. Abriss von Gebäuden und der nachfolgenden Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle. Hier sind vor allem Abbruchunternehmen und Abbruchsachverständige, Unternehmen aus der Entsorgungsbranche und dem Bau- und Ausbaugewerbe sowie Immobilienbesitzer und -verwalter zu nennen.

Es wird zudem empfohlen, den national vorhandenen Recyclinganlagen den Vorzug zu geben gegenüber den zwar kostengünstigen, aber aus hiesiger Sicht umweltbedenklichen Entsorgungsmöglichkeiten für Gipskartonplatten bei der Rekultivierung tschechischer Urantagebaue.

veröffentlicht am 23.08.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken