Erhöhung der EU-Schwellenwerte
Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft
Die in Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU festgelegten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren werden durch die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION vom 24. November 2015 geändert.
Es gelten ab 1. Januar 2016 folgende Schwellenwerte:
- für öffentliche Bauaufträge: 5.225.000 Euro
- für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden:
135.000 Euro
- für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden: 209.000 Euro