Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Erhöhung der EU-Schwellenwerte

Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die in Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU festgelegten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren werden durch die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2170 DER KOMMISSION vom 24. November 2015 geändert.

Es gelten ab 1. Januar 2016 folgende Schwellenwerte:

  • für öffentliche Bauaufträge: 5.225.000 Euro
  • für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden:
    135.000 Euro
  • für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden: 209.000 Euro

veröffentlicht am 03.12.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken