Erläuterungen zur Anpassung der Kammerbeiträge
In eigener Sache
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Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Wochen und Monaten erreichten uns ein halbes Dutzend Nachfragen zu der Anpassung der Kammerbeiträge. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen allen einige Erläuterungen zu der Entscheidung der Vertreterversammlung an die Hand zu geben, ergänzend zu den Berichten im Deutschen Architektenblatt (DAB) 01/2020 (‚Neujahrsgruß‘, ‚Vertreter beschließen Beitragsanpassung und Haushaltsplan 2020‘ sowie ‚Erste Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Architektenkammer Thüringen vom 03.12.2019‘).
Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge darf ich zunächst auf die Grundsätze der Kammerfinanzierung eingehen. Haushaltsplanung, -durchführung und -abrechnung der Architektenkammer Thüringen (AKT) erfolgen jährlich auf der Basis des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG), einschließlich der geltenden Satzungen und Ordnungen, insbesondere der Haushalts- und Kassenordnung. Nach Vorbereitung in der Geschäftsstelle werden entsprechende Planentwürfe zur Haushaltsplanung für die Befassung im Haushaltsausschuss erarbeitet. Der Vorstand erhält im Ergebnis eine Empfehlung. Diese bildet die Grundlage für Diskussionen und die Abstimmung im Kammervorstand, auf deren Basis die gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) entsprechende Beschlussvorlagen zur eingehenden Befassung und Beschließung im Rahmen der halbjährig stattfindenden VV erhalten. Die dort gefassten Beschlüsse sind für alle bindend, auch für den Vorstand!
Als wichtiges Informationsforum für die Kammermitglieder dienen neben der Website und dem DAB vor allem die Treffen der regionalen Kammergruppen. So wurden auch im Vorfeld der Entscheidungsfindung den Vertretern Gründe und Lösungsansätze zur Beitragsgestaltung zur Verfügung gestellt. Zu den Vertreterversammlungen im Mai und September 2019 hatten die VV-Mitglieder jeweils Gelegenheit auf der Basis umfangreicher Statistiken zur Mitgliederentwicklung und einer mehrjährigen Auswertung und Vorausschau von Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen, die Haushaltssituation umfassend einzuschätzen, diese im Vorfeld in ihren Kammergruppen zu diskutieren und final in der November-VV in ihre ganz persönliche Entscheidung wertend mit einzubeziehen.
Für den Haushalt 2020 wurden konkret drei Szenarien als Haushaltsplanentwürfe vorgelegt mit den jeweiligen Vorschlägen für notwendige Beitragshöhen. Die Vorschläge gliederten sich nochmals in Varianten mit prozentualen und absoluten Anpassungsgrößen jeweils für die angestellten und selbständigen Mitglieder. Nach eingehender Diskussion entschied sich die Vertreterversammlung für die Ihnen bekanntgegebene Beitragsregelung.
Die Beitragsanpassung wurde notwendig da sich neben den allgemeinen Kostensteigerungen und der Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit Aufwände und Investitionen im Kammerhaushalt ergaben, die vornehmlich auf die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zurückzuführen sind. Vorstand und Haushaltsausschuss waren sich darüber einig, dass die steigenden Haushaltsaufwendungen trotz des wirtschaftlich-sparsamen Einsatzes von finanziellen Ressourcen durch eine weitere Absenkung der Rücklagen zukünftig nicht mehr zu kompensieren sind. Die Beiträge waren seit 2015 stabil, dies auch unter Inanspruchnahme von Rücklagen ab 2017 bei einem ständig-kritischen Hinterfragen von Einsparoptionen durch Haushaltsausschuss, Rechnungsprüfer, Vertreterversammlung und Steuerprüfern.
Auch wurden im Rahmen der Haushaltsdiskussionen 2020 gänzlich neue Ansätze gesucht. So wurde eine Fusion mehrerer Länderkammern von einzelnen Vertretern in Erwägung gezogen, verbunden mit der Erwartung, deutlich Geschäftsstellenkosten einzusparen. Ob dies unbenommen aller landesrechtlich-fixierten Hürden wirklich zu Einsparungen führen würde, darf hypothetisch im Raum stehen. Als Körperschaft öffentlichen Rechts übernehmen Kammern hoheitliche Aufgaben – hier nachzulesen im ThürAIKG. Dies über mehrere Landesgrenzen hinweg neu regeln zu wollen, liegt nicht im Ermessen von Länderkammern. Der Vorstand konzentriert sich in seinen weiteren Überlegungen auf die Bildung von Allianzen und Kooperationen im eigenen Land. Erste vertiefende Diskussionen wurden dazu auf der letzten Vertreterversammlung im November geführt.
Abschließend kann festgestellt werden, dass das aktuelle Haushaltsvolumen die Arbeit aller Kammergremien und der Geschäftsstelle sicherstellt.
Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Architekt BDA
Präsident