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Erlass des BMI zum Umgang mit COVID-19-Pandemie bedingten Mehrkosten auf Baustellen des Bundes

Bauherr Bund beteiligt sich im Bereich des Bundeshochbaus an den Zusatzkosten der Auftragnehmer für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Information, Bild: AKT

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Erlass vom 17. Juni 2020 verfügt, dass sich der öffentliche Bauherr Bund für die Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie im Bereich des Bundeshochbaus an den Zusatzkosten der Auftragnehmer für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beteiligt. Der Erlass tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

Die Kosten werden auf Nachweis erstattet. Bei künftigen Ausschreibungen und bei bestehenden Bauverträgen sind sie in einem neuen Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ aufzuzählen. Bei laufenden Vergabeverfahren ist das Formblatt nachzusenden und die Rückgabe mit dem Angebot zu fordern, gegebenenfalls unter Verlängerung der Angebotsfrist.

Den Erlass und das Formblatt hat die Bundesarchitektenkammer auf ihrer Website veröffentlicht:

veröffentlicht am 30.06.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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