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EU-Dienstleistungsrichtlinie bleibt im Kern unverändert

Presseinfo AKT vom 13.02.2006

Kompromissvorschlag wird zur Mogelpackung

Erfurt: Der Kompromiss zwischen Konservativen und Sozialdemokraten zur EU-Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament, die in den nächsten 3 Tagen in erster Lesung durch die Parlamentarier behandelt wird, erweist sich als Mogelpackung. Die Architektenkammer Thüringen weist darauf hin, dass die Inhalte trotz neuer Titel die gleichen bleiben. Das Herkunftslandsprinzip wird nicht aufgeweicht.

Nationale Vorschriften in Deutschland zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht gilt es aus der Richtlinie herauszunehmen. Der Einsturz des Dachs in Bad Reichenhall und die folgenden Einstürze von Dachkonstruktionen widerspiegeln sehr eindrucksvoll die Notwendigkeit öffentlicher Ordnung, Kontrolle und Fürsorgepflicht von Bauwerke innerhalb ihres Lebenszyklus. Die Nivellierung auf den niedrigsten Standard in Europa als kleinster gemeinsamer Nenner könnte tausende Bad Reichenhalls erzeugen.

Die Europäische Union hat mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie einen ausreichenden, funktionierenden Rahmen für die Anerkennung der 800 in Europa reglementierten Berufe geschaffen. Gleichfalls ist mit der Dienstleistungsrichtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die seit 1997 gilt und in Deutschland durch die Verdingungsordnung umgesetzt wurde, dem Europäischen Leistungswettbewerb von Architektendienstleistungen Tür und Tor geöffnet worden. Die Architekten haben keine Angst vor Europa! Erinnert sei hier an den Bundestag in Berlin von Normen Forster oder an die Planungen italienischer Architekturbüros am Potsdamer Platz. Rahmenbedingungen zur Berufsausübung wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, dass Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht sowie die Normierungen und die Grundsätze zur Berufsanerkennungen, wie sie in den Architektengesetzen der Länder geregelt sind, gilt es aufrecht zu erhalten und von der Richtlinie herauszunehmen. Made in Germany darf durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht auf dem Scheiterhaufen der Europapolitik landen. Es gilt Qualität, Standards und Verbraucherschutz auf hohem Niveau wie in Deutschland zu wahren.

veröffentlicht am 14.02.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Pressemitteilungen

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