Europäische Kommission änderte Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
Seit 1. Januar 2014 in Kraft
Die Europäische Kommission hat mit Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 vom 13. Dezember 2013 die Richtlinien 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie), 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) und 2009/81/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit) die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren geändert.
Die neuen Schwellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2014 und beziffern sich wie folgt:
- Bauaufträge (alle Bereiche): € 5.186.000,00 - statt bisher € 5.000.000,00.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (allgemein): € 207.000,00 - statt bisher € 200.000,00.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden (allgemein): € 134.000,00 - statt bisher € 130.000,00.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: € 414.000,00 - statt bisher € 400.000,00.
Aufgrund der dynamischen Verweisungen in § 2 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV), § 1 Abs. 2 der Sektorenverordnung (SektVO) und § 1 Abs. 2 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) gelten die neuen Schwellenwerte automatisch seit 1. Januar 2014 in Deutschland.