GEG-Novelle 2026: Planung stärken, Investitionen ermöglichen, Transformation umsetzen
Mitteilung der Bundesarchitektenkammer
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entscheidet nicht nur über technische Anforderungen, sondern über Investitionsbereitschaft, Planungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit einer Schlüsselbranche – und damit über Tempo und Qualität der Transformation im Gebäudebestand.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ein Eckpunktepapier zur anstehenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vorgelegt. Ziel ist eine Reform, die verlässlich, planungsnah und umsetzungsorientiert ausgestaltet ist – im Einklang mit den europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und mit Blick auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Branche.
Lebenszyklusanforderungen früh und planungsintegriert verankern
Mit der EPBD wird die Deklaration lebenszyklusbezogener Treibhausgasemissionen verbindlich. Entscheidend ist nun die nationale Ausgestaltung.
Lebenszyklusanforderungen dürfen nicht als nachgelagerter Rechenschritt am Projektende verstanden werden. Sie müssen von Beginn an als Steuerungsinstrument im Entwurf verankert sein. Denn die maßgeblichen Entscheidungen zu Material, Konstruktion und Gebäudestruktur fallen in den frühen Planungsphasen. Werden Emissionen dort nicht mitgedacht, lassen sie sich später kaum noch korrigieren.
Den Bestand aktivieren: Fortschritt fördern statt nur Zielzustände belohnen
Der klimapolitische Schwerpunkt verlagert sich in den Gebäudebestand. Die EPBD verschärft hier die Anforderungen – unter anderem durch Mindestenergieanforderungen für Nichtwohngebäude. Damit Sanierung nicht blockiert, sondern ausgelöst wird, müssen ordnungsrechtliche Pflichten (GEG) und finanzielle Flankierung (BEG) kohärent zusammenspielen.
Im Bestand entscheidet nicht das perfekte Endniveau, sondern der nächste wirksame Schritt. Eine Steuerungslogik, die reale Einsparfortschritte honoriert und Wirtschaftlichkeitslücken adressiert, aktiviert gerade jene Gebäude mit dem größten Sanierungsbedarf – und dem höchsten Transformationspotenzial.
Gleichzeitig braucht der Vollzug einen verlässlichen Übersetzer zwischen generischer Regel und konkretem Gebäude. Gerade im Bestand sind technische, wirtschaftliche und bauliche Rahmenbedingungen häufig eng gesetzt. Pauschale Lösungen greifen hier zu kurz. Architektinnen und Architekten übernehmen hier die notwendige Scharnierfunktion zwischen gesetzlichen Vorgaben und gebäudespezifischer Realität.
Gebäudedatenbank: Sanierungen auslösen statt Daten sammeln
Die EPBD sieht den Aufbau nationaler Gebäudedatenstrukturen vor. Für Deutschland muss daraus eine aktivierende Infrastruktur entstehen.
Eine Gebäudedatenbank sollte Eigentümerinnen und Eigentümern Orientierung geben – zu Einstufung, Pflichten, Fristen, Sanierungspfaden, verfügbaren Förderinstrumenten und geeigneten Expertinnen und Experten. Sie darf nicht als nachgelagertes Statistikprojekt enden, sondern muss Sanierungsprozesse anstoßen, strukturieren und vereinfachen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Die Transformation im Gebäudebestand gelingt nur mit klaren, verlässlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die im Planungsprozess wirken. Architektinnen und Architekten sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben in konkrete, wirtschaftlich tragfähige Lösungen übersetzt werden. Eine GEG-Novelle, die diese Rolle stärkt, sichert Qualität, Investitionsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen.“
Das Eckpunktepapier der Bundesarchitektenkammer zur GEG-Novelle 2026 ist abrufbar unter: