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Geplante Verabschiedung des Nature Restauration Law darf durch Deutschland nicht blockiert werden

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Heute hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) erfahren, dass Deutschland aufgrund des Einspruchs der FDP die Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes (Nature Restoration Law) im EU-Umweltrat blockieren wird. Die europäische Vorordnung stellt neben dem Schutz und der Pflege von Flächen und Landschaften nach langer Zeit auch die Wiederherstellung von bereits fast verlorenen, ökologisch wertvollen Räumen in den Vordergrund.

„Das Gesetz stellt einen echten Silberstreifen am Horizont dar,“ betont Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Mit dieser Verordnung könnten wir den dringend notwendigen Rettungsplan für die europäischen Ökosysteme auf den Weg bringen. Für die BAK ist es unverständlich, dass die FDP dieses wichtige Gesetz blockieren will. Leider würde damit die Bundesregierung in Misskredit geraten, sowohl im europäischen Ausland als auch bei unseren Mitgliedern, den Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern, die Verantwortung für die Qualität unserer gebauten und unbebauten Umwelt übernehmen.

Wir fordern daher mit Nachdruck, dass die Blockadehaltung aufgegeben wird und das Gesetz am Montag im Europarat verabschiedet wird.“

veröffentlicht am 19.03.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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