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Gütesiegel für barrierefreie Gebäude in der Stadt Erfurt

Mitteilung der Geschäftsstelle

Ansprechpartner und Beantragung: Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderung | Stadtverwaltung Erfurt | Büro Oberbürgermeister |Fischmarkt 1 | 99084 Erfurt

Der Erfurter Stadtrat hat im Mai 2002 das Konzept „Barrierefreies Erfurt“ als Beitrag zur Erklärung „Die Stadt und ihre Behinderten“ verabschiedet. Ein Bestandteil des Beschlusses ist es, Schwerpunkte zu entwickeln, wie u.a. in öffentlichen Bereichen Barrierefreiheit zu erreichen ist.

Die Arbeitsgruppe „Barrierefreies Erfurt“ des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt arbeitet aktiv an der Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit mit und hat dazu 2006 das Gütesiegel „barrierefrei“ entwickelt.

Dieses Gütesiegel kann als Auszeichnung und Würdigung an barrierefrei nutzbare Gebäude in Erfurt vergeben werden. Das Gütesiegel soll den Qualitätsstandard von Bauwerken hinsichtlich der barrierefreien Nutzung definieren und für jedermann sichtbar machen. Vergeben wird das Gütesiegel an für die Öffentlichkeit zugängliche Betriebe, die barrierefreie Einrichtungen geschaffen haben oder diese bei der Planung von Bauvorhaben bereits berücksichtigt haben. Das Gütesiegel versteht sich dabei als eine Art Aushängeschild, das von Kunden, Gästen und Besuchern als ein positives und fortschrittliches Element für mehr Lebensqualität wahrgenommen wird.

Bewerben können sich private Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sportund Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden, Stellplätzen und Garagen sowie in Erfurt ansässige Unternehmen wie gastronomische Einrichtungen, Verkaufseinrichtungen, niedergelassene Ärzte sowie andere medizinisch-technische Einrichtungen, Handwerksbetriebe und sonstige Einrichtungen mit Besucherverkehr. Weitergefasst könnten auch Flächen des öffentlichen Raums wie Parkanlagen und Spielplätze das Gütesiegel erhalten.

Zur Vergabe des Gütesiegels wurden von der Arbeitsgruppe einheitliche Kriterien entwickelt, die dem aktuellen Standard Rechnung tragen. Der Kriterienkatalog definiert Eigenschaften von Bauwerken, Außenanlagen und Grünanlagen, welche allen Menschen eine selbst bestimmte und gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet die Thüringer Bauordnung § 53 „Barrierefreies Bauen“ Abs. 2 und 3. Darüber hinaus wurden Mindestanforderungen festgelegt, die als Grundanforderungen der Vergabekriterien bezeichnet werden. Entsprechend der Stadtratsvorlage wurden Mitglieder in die Vergabekommission benannt, die sich aus Vertretern verschiedener Gruppen von Menschen mit Behinderungen und Vertretern von anderen Institutionen (u.a. Fachhochschule Erfurt, Architektenkammer, Bauordnungsamt, Ortsbürgermeister) zusammensetzen.

Die namentliche Liste der Kommissionsmitglieder liegt beim kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vor. Als Mitglied der Vergabekommission ist in Vertretung der Architektenkammer Thüringen die Architektin Nadine Metlitzky beauftragt. Frau Dipl.-Ing. (FH) Metlitzky ist seit Anfang des Jahres 2006 von der IHK Erfurt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet „Barrierefreies Bauen“.

veröffentlicht am 27.12.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News

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