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Höhere Lohnnebenkosten gefährden Minijobs bei technischen Dienstleistern

Architektenkammer Thüringen, 19.06.2006

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit erhöht der Gesetzgeber die Pauschalabgabe für die Minijobber von 25 auf 30 Prozent; und zwar steigt die Abgabe um drei Prozent in der Rentenversicherung und um zwei Prozent in der Krankenversicherung. Für minijob-intensive Branchen wie etwa technische Dienstleistungen, in Architektur- und Ingenieurbüros, kann diese Erhöhung zu einer Kostenfalle werden.

Insgesamt kostet den Arbeitgeber sein Minijobber so jeden Monat 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt plus 120 Euro Pauschalbeträge und Steuern) statt bisher 500 Euro. Das ergibt eine effektive Mehrbelastung der Unternehmer bezogen auf die Pauschalabgaben von 20 Prozent oder aber auf die monatlichen Gesamtkosten für diesen Arbeitnehmer von immerhin 4 Prozent.

Damit verteuern die Bundesregierung und die Bundesländer, für die Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich die Lohnnebenkosten für Mitarbeiter als "kurzfristig Beschäftigte" für Tätigkeiten in konjunkturellen Aufschwungphasen wie es gegenwärtig am Bau zu beobachten ist. Die Mehrwertsteuererhöhung 2007 und der Wegfall der Eigenheimzulage haben in der Bauwirtschaft für ein Strohfeuer in der Beschäftigung gesorgt, welches im nächsten Jahr bei der öffentlichen Haushaltslage und den finanziellen Auswirkungen des Förder- und Steuerrechts sowohl in der Industrie als auch bei den privaten Haushalten wieder zu erlischen droht, so der Präsident der Architektenkammer Thüringen, Hartmut Strube, heute vor der Presse.

veröffentlicht am 19.06.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Pressemitteilungen

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