IBAN und BIC sind auch auf Geschäftspapieren zu ergänzen!
Am 1. August 2014 endet die Übergangsfrist zum neuen europäischen Zahlungssystem SEPA
Die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraumes (Single Euro Payments Area – SEPA) erfordert die Umstellung der bisher inländischen Kontokennung auf IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl).
Noch immer haben viele Architektinnen und Architekten lediglich die inländische Kontonummer und Bankleitzahl, nicht jedoch die SEPA-Daten auf ihren Briefköpfen angegeben, so dass im Einzelfall Rückfragen erforderlich werden, um Überweisungen, etwa für die Honorarvergütung, Gebühren oder Beiträge, zu tätigen. Das Thüringer Finanzministerium hat in einem Erlass mitgeteilt, dass die Nutzung der SEPA-Daten im Zahlungsverkehr nur erfolgen kann, wenn diese schriftlich vorliegen. Eine ausschließliche telefonische Mitteilung ist nicht ausreichend.
Wir bitten daher all unsere Mitglieder, die oben genannten SEPA-Daten im Briefkopf zu ergänzen, um einen reibungslosen Ablauf der Zahlungen zu gewährleisten.
RA Dirk Weber, Justiziar der AKT