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Informationen zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)

Orientierungshilfen für Mitglieder

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, welche eine Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft darstellt, wurde mit dem am 19. Juli 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingeführt. Sie ermöglicht es nun erstmalig Freiberuflern, ihre Haftung für aus fehlerhafter Berufsausübung entstehende Schäden auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.

Voraussetzung für diese Haftungsbeschränkung ist jedoch, dass durch Landesgesetz eine speziell auf das PartGG zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen wird. Eine solche landesgesetzliche Regelung findet sich im Gesetzesentwurf des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG-E). Daher wird es mit Inkrafttreten des novellierten ThürAIKG endlich auch für Mitglieder der Architektenkammer Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich neben der einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) für die Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zu entscheiden.

Die Architektenkammer Thüringen stellt für Ihre Mitglieder folgende Dokumente zum Download bereit:

  • einen Leitfaden zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB),
  • die Versicherungsbescheinigung für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sowie
  • eine Orientierungshilfe für einen Vertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Die Dateien finden Sie im internen Bereich unter Meine AKT in der Rubrik "Orientierungshilfen".

veröffentlicht am 01.12.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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