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Kabinett beschließt neue Thüringer Bauordnung

Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

„Die neue Thüringer Bauordnung zielt insbesondere auf das seniorengerechte und barrierefreie Bauen. Das Regelwerk ist mieter- und eigentümergerecht. Es berücksichtigt Bürokratieabbau und insbesondere die Erfordernisse der Energiewende und der Barrierefreiheit.“ Das erklärte heute (Dienstag) Bauminister Christian Carius nach der Kabinettberatung in Erfurt.

„Barrierefreies Bauen“, so der Minister weiter, „wird aufgrund des demografischen Wandels immer wichtiger. Deshalb haben wir weiterführende Regelungen geschaffen.“ Dazu zählen Aufzüge mit Sprachmodulen, um auch sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung zu erleichtern. Zudem müssen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ein Teil der zugehörigen Sanitäranlagen und der Stellplätze barrierefrei sein.

Wichtig sei auch der Beitrag, so Carius, der in der Bauordnung zum Klimaschutz geleistet wird. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Weniger Verwaltungs- und Gebührenaufwand, weil Wärmedämmung zukünftig gebührenfrei gestellt wird.
  • Weniger Aufwand dadurch, dass die Abstandsflächen unterschritten werden dürfen.

Auch der Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen wurde erweitert:

  • Dazu zählen Wintergärten und Infrastrukturgebäude (Garagen/Lager-, Abstellräume) bis 20 qm (vorher: 10 qm).

Zudem ist eine mieter- und eigentümergerechte Nachrüstpflicht für Rauchmelder in Wohnungen bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.

veröffentlicht am 12.02.2013 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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