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Kabinettstückchen: Stille Örtchen nur noch mit Aussicht?

Novellierte Arbeitsstättenverordnung noch nicht zu Ende gedacht - Mitteilung der Bundesarchitektenkammer (BAK)

Logo BAK, Bild: BAK

Bereits am 4. Februar will sich das Kabinett mit der überarbeiteten Arbeitsstättenverordnung befassen. Das zuständige Ministerium schlägt vor, so ist es dem Entwurf zu entnehmen, die Arbeitsbedingungen dahingehend zu verändern, als dass zukünftig auch in Sanitärräumen – und dazu gehören nun einmal auch Toilettenräume – ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung vorhanden sein muss. Nicht nur hier besteht die Gefahr einer gravierenden Änderung der Arbeitsstättenverordnung.

In der Umsetzung würde es bedeuten, dass kostbarer, durch Tageslicht beleuchteter Raum verbraucht würde. Dieser stünde dann nicht mehr für Arbeitsplätze zur Verfügung. Wirtschaftliche und funktionale Grundrisse von Bürobauten wären damit Vergangenheit. Der Flächenverbrauch, den die Bundesregierung ja laut Koalitionsvertrag eigentlich reduzieren wollte, würde bei Umsetzung der Verordnung hingegen zwangsläufig immens anwachsen.

Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, äußerte sich besorgt über die aus ihrer Sicht dringend noch zu überarbeitende Novelle: „Die Begründung zum Verordnungsentwurf, dass sich Tageslicht und Sichtbeziehungen auch in Toiletten positiv auf die psychische Gesundheit auswirken sollen kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.“ Die Bundesarchitektenkammer empfehle dringend, den Verordnungsentwurf auch auf die baulichen Konsequenzen hin eingehend zu überarbeiten.

veröffentlicht am 29.01.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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