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Kammern diskutieren Erfahrungsbericht zur Thüringer Bauordnung

Dipl.-Oek. Astrid Oestereich, Amtierende Geschäftsführerin

Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr legte im September 2006 den Erfahrungsbericht zur Thüringer Bauordnung vor, der das Meinungsbild von 28 Unteren Baubehörden wiedergibt.

Der Vorstand der Architektenkammer Thüringen und der Vorstand der Ingenieurkammer Thüringen haben die Aussagen aus dem Bericht sehr intensiv zur Kenntnis genommen und diskutiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die darin befindlichen negativen Pauschalurteile über mangelhafte Planungsunterlagen von Entwurfsverfassern gelegt.
Zur Aufarbeitung dieser Kritiken luden die Präsidenten der Ingenieurkammer Thüringen und der Architektenkammer Thüringen am 15. Februar 2007, Vertreter der Regierung, der Bauämter des Freistaats und Kammermitglieder zu einem Erfahrungsaustausch in das „ComCenter am Brühl“ in Erfurt ein. Zwei Stunden diskutierten die Anwesenden über Mängel bei Bauanträgen, Schwachpunkte in der neuen Thüringer Bauordnung und Lösungsmöglichkeiten.

Vereinbart wurde ein intensiverer Austausch zwischen Baubehörden, der Ingenieurkammer und der Architektenkammer, um Einzelfälle nicht zu Generalfällen werden zu lassen und somit einen ganzen Berufsstand in die Kritik zu bringen. Planer und Auf-sichtsbehörden brachten gegenüber Herrn MR Jens Meißner vom Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr auch Vorschläge zu §63b der Thüringer Bauordnung ein. Dieser regelt insbesondere das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren der Gebäudeklassen 1 bis 3 und ist ein ständiger Diskussionsschwerpunkt bei den Beteiligten.

Die Architektenkammer Thüringen hat dazu bereits die Schwerpunkte des Fortbildungsprogramms gewichtet und Themen ausgewählt, die aufgezeigte Defizite beseitigen helfen. Das wird auch für das zukünftige Fortbildungsangebot Gültigkeit haben.
Kammerpräsident Strube resümierte bezüglich der Diskussionsinhalte dieser Veranstaltung, dass sich die Architektenkammer Thüringen in ihrer Forderung hinsichtlich der achtsemestrigen Architektenausbildung für alle Fachrichtungen bestätigt sieht.

veröffentlicht am 09.03.2007 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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