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KfW und DtA Fusion rechtskräftig

Presseerklärung:

Mit der heutigen Veröffentlichung des Gesetzes zur Neustrukturierung der Förderbanken im Bundesgesetzblatt wird die Fusion von KfW und DtA zum 22. August 2003 rechtskräftig. Die DtA ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2003 auf die KfW verschmolzen. Die KfW übernimmt alle Förderaufgaben der DtA. Die bisherigen Förderprogramme für
Mittelstand und Existenzgründer beider Institute werden zusammengeführt und neu aufgestellt unter dem Markennamen KfW Mittelstandsbank angeboten.

KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich begrüßte den Zusammenschluss der beiden Institute. "Die Mittelstandsförderung erhält durch die Bündelung der Ressourcen eine ganz neue Schlagkraft - und wird nun übersichtlich und transparent aus einer Hand angeboten.
Gewinner sind kleine und mittlere Unternehmer sowie Gründer."

Mit dem "Förderbankenneustrukturierungsgesetz" wird die DtA aufgelöst und in die KfW integriert. Der bisherige Vorstandssprecher der DtA, Dr. Peter Fleischer, wird Mitglied des KfW-Vorstands. Der Standort Bonn bleibt erhalten und wird, neben der bereits bestehenden Niederlassung Berlin, zur zweiten Niederlassung der KfW. Alle rund 850 Mitarbeiter der DtA werden von der KfW weiterbeschäftigt. Die Mitarbeiterzahl der KfW Bankengruppe wächst so auf rund 3.800 an.

Die Verschmelzung der DtA auf die KfW war im Dezember 2002 von den Bundesministern für Finanzen sowie Wirtschaft und Arbeit angekündigt worden. Ziel ist eine Optimierung der Förderung für Mittelstand und Existenzgründer. Die für die Zusammenlegung nötigen gesetzlichen Änderungen – sowohl KfW als auch DtA gründen auf Bundesgesetzen - wurden zügig im Parlament umgesetzt: Am 6. Juni 2003 beschloss der Bundestag das Förderbankenneustrukturierungsgesetz, am 11. Juli 2003 folgte die Billigung durch den Bundesrat. Mit der heutigen Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz morgen in Kraft. Damit tritt die KfW auch in alle Rechte und Verbindlichkeiten
der DtA ein.

Die KfW wird künftig im inländischen Fördergeschäft Finanzierungen in den Bereichen Mittelstand / Gründer / Start-ups, Wohnungswirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung sowie Infrastruktur und Soziales anbieten. Die durch die Fusion initiierte Neuordnung des Förderangebots startete bereits Mitte Juli: Per 15. Juli 2003 wurden die ersten Programme von KfW und DtA in der Umwelt- sowie Infrastrukturförderung zusammengelegt.

Die Produktpalette der KfW Mittelstandsbank wird ein umfassendes Finanzierungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer und Start-ups beinhalten, das auf den drei Säulen Fremdkapital, mezzanines Kapital sowie Eigenkapital basiert. Die erste dieser drei Säulen, die neue Produktlinie Fremdkapital, startet am 1. September 2003 unter dem Namen "Unternehmerkredit". Die neuen Produkte können Mittelständler, Existenzgründer und Freiberufler wie bisher bei der jeweiligen Hausbank beantragen. Informationen zu den Förderkreditprogrammen erhalten Interessenten unter www.kfw-mittelstandsbank.de oder telefonisch zum Ortstarif unter 01801-241124.

Das Förderbankenneustrukturierungsgesetz regelt neben der Fusion auch ein weiteres Thema, das die KfW betrifft: Es setzt die Ergebnisse der Einigung mit der EU über Anstaltslast und staatliche Garantie für die Förderbank gesetzlich um. Die KfW wird das Wettbewerbsgeschäft in der Export- und Projektfinanzierung entsprechend dieser Einigung bis zum 1. Januar 2008 in eine rechtlich selbständige Tochter ausgliedern. Dieses Tochterunternehmen wird nicht über Anstaltslast und Bundesgarantie verfügen, dem Kreditwesengesetz unterliegen und steuerpflichtig sein.

veröffentlicht am 22.08.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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