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Kosten eines Energieausweises

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer vom 10.11.2006

Die für die EnEV zuständigen Minister haben sich über die Inhalte des EnEV-Entwurfes geeinigt, der auch den Energieausweis enthält, und die Verpflichtung zur Energieausweiserstellung zum 01.01.2008 bekannt gegeben. Zudem haben sich Bauminister Tiefensee und Staatssekretär Lütke Daldrup zu den Kosten des Energieausweises in der Form geäußert, dass beim Verbrauchsausweis mit einem Aufwand von 40 bis 60 EUR und für den bedarfsorientierten Ausweis von 80 bis 120 EUR zu rechnen ist.

Beide Aussagen treffen natürlich bei vielen Architekten auf Unverständnis.

Zum Thema Verpflichtung 2008 ist deutlich zu sagen, dass zunächst erst einmal das Rechtssetzungsverfahren durchzuführen ist, bei dem zudem der Bundesrat zu beteiligen ist. Der Verordnungsentwurf wurde uns für diese Woche angekündigt, gekommen ist er nicht. Der Zeitplan ist damit weiterhin nicht genau zu definieren. Eine Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen gibt es ebenfalls nicht - auch nicht ab dem 01.01.2007.

Zum Thema Aussagen zu den Kosten eines Energieausweises hat sich die BAK am 27.10.06 mit folgendem Inhalt an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewandt:

"Die Pressemitteilungen Ihres Hauses der letzten Tage lassen nun wieder hoffen, dass das Verordnungsverfahren zur EnEV kurz bevor steht. Dies ist an sich erst einmal erfreulich, jedoch verwundern in diesem Zusammenhang die Äußerungen von Herrn Minister Tiefensee und Herrn Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup - siehe Bundesbaublatt 10/2006 - über die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Energieausweises doch sehr. Nach Erkenntnissen der Landesarchitektenkammern und der BAK sind Kosten von 80 bis 120 EUR für einen bedarfsorientierten Energieausweis - auch im "vereinfachten" Verfahren - viel zu niedrig angesetzt. Qualitätvolle Arbeit kann dafür nicht geleistet werden.

Ich wäre daher dankbar, wenn das BMVBS uns die Kalkulationsgrundlagen, auf denen die o.g. Kostenaussagen beruhen, kurzfristig zur Verfügung stellen könnte. Zudem wäre ich für eine Aussage dankbar, inwieweit der hohe Anspruch des BMVBS an die Qualität des Energieausweises - verankert in der EnEV - mit einem Preisdumping, das ebenfalls nun aus Ihrem Hause betrieben wird, vereinbar ist."


Die Antwort des BMVBS an die Bundesarchitektenkammer kann im angefügtem PDF nachgelesen werden.

veröffentlicht am 20.11.2006 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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