Modernisierung der Leistungsbilder auch in der Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung gefragt
Unmittelbar nach Inkrafttreten der HOAI 2009 am 18. August 2009 trat im Freistaat Thüringen am 1. Oktober 2009 die Honorarregelung für die Dorfentwicklungsplanung in ihrer vierten Ausgabe in Kraft. Mit dieser Ausgabe konnte ein Teilerfolg erzielt werden: Die Honorare wurden um 20 Prozent erhöht.
Die Modernisierung der Leistungsbilder wurde in den Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (heute: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) vorerst zurückgestellt. Nicht nur unter den Kolleginnen und Kollegen, die in der Dorfentwicklungsplanung tätig sind, sondern auch seitens des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) Thüringen wurde jedoch bereits im letzten Jahr eine Fortschreibung der Leistungsbilder angemahnt.
Der Ausschuss für Stadt-, Landschafts- und Umweltplanung der Architektenkammer Thüringen hat sich diesen Themas erneut angenommen und unter der Federführung von Dr. Uwe Wilke das Gespräch mit dem GStB Thüringen geführt. Die zentrale Frage lautete: Welche inhaltlichen Themen müssen im Planungskontext der Dorfentwicklungsplanung zukünftig stärker Berücksichtigung finden?
Deutlich wurde, dass im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung die wirtschaftliche Basis der Siedlung stärker untersucht werden muss, um langfristige Entwicklungsstrategien formulieren zu können. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in der Fläche gewährleisten zu können, sind regionale Kooperationen genauso gefragt wie alternative Energieversorgungs- und innovative Mobilitätskonzepte.
Die Dorfentwicklungsplanung steht damit vor neuen Aufgaben und Herangehensweisen. Nicht nur umfängliche interkommunale Abstimmungsprozesse werden den Dorfentwicklungsplaner begleiten, sondern auch das stärkere Einbinden externer Kompetenzen.
Gertrudis Peters, Geschäftsführerin