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Nein zu IKEA in Schmira

Gemeinsame Stellungnahme AKT / IngK Thüringen

Gemeinsame Stellungnahme der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen im Rahmen der Anhörung zur Änderung (Teilfortschreibung) des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelthüringen (RROP MT) für den Raum im Westen der Landeshauptstadt Erfurt
Die vorgelegte Änderung des RROP MT für den Raum im Westen der Landeshauptstadt Erfurt wird durch die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen mit großen Bedenken gesehen und deshalb abgelehnt.

Den Änderungen zur Ausweisung einer Flughafen-Vorbehaltsfläche im RROP MT wird von beiden Kammern aus den Anregungen in der Anhörung zur Änderung zugestimmt.

Mit dem Antrag auf Ausnahme vom RROP MT verlangt die Stadt Erfurt die Aufhebung aller grundlegenden Strategien der Raumordnung in Mittelthüringen. Am westlichen Siedlungsrand der Großstadt Erfurt würde auf diese Weise eine in jeder Beziehung höchst bedenkliche Entwicklung sanktioniert. Dies gilt insbesondere für die angestrebte Heilung bereits vorhandener gravierender Schädigungen von Siedlungsstruktur und Ökologie, Landschaft und Wirtschaftsstruktur. Auch würde eine solche Ausnahme spätere ähnliche Anträge anderer Gebietskörperschaften, nicht nur in MT, von vorn herein sanktionieren.

Die AKT und die IngKTh lehnen deshalb im Vollzug der ihnen übertragenen fachlichen Verantwortung für das Gemeinwohl den Antrag auf Ausnahme für die Ansiedlung eines IKEA-Marktes, eines Autohofes und eines Auto-hauses am westlichen Siedlungsrand der Stadt Erfurt ab.
Die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat sich im Verlauf ihrer Zusammenarbeit auf strategische Prinzipien für eine vernünftige, die Belange von Raumordnung, Siedlungsstruktur, Ökologie usw. begünstigenden, fördernden und schützenden Entwicklung geeinigt. Aus unserer fachlichen Sicht waren solche Prinzipien als Grundlage des gemeinsamen Handelns der Gebietskörperschaften dringend geboten, um die gravierenden Fehlentwicklun-gen der ersten Jahre nach der Wende zu beenden, negative Auswirkungen schrittweise zu glätten und vor allem neue Fehlentwicklungen mit aller Konsequenz zu verhindern. Die politischen Mandatsträger haben sich verpflichtet und sind durch ihr Mandat verpflichtet, diese raumordnerische Strategie zum allgemeinen Wohl auch durchzusetzen. Der uns zur Stellungnahme vorgelegte Antrag der Stadt Erfurt auf Planänderung zielt darauf ab, alle vereinbarten raumordnerischen Strategien im Raum westlich von Erfurt außer Kraft zu setzen und eine gänzlich andere, längst überwunden geglaubte Entwicklung einzuleiten.

Die Stadt Erfurt besteht auf der Zulassung eines IKEA-Möbelhauses an einem nichtintegrierten Standort und begründet dies mit der Bedeutsamkeit für das Image der Stadt. Bekannter Weise verbindet sich mit dem Namen IKEA ein gewisser Kultstatus. Daraus leitet sich aber noch keine Notwendigkeit ab, auf Nachhaltigkeit angelegte raumordnerische Strategien aufzugeben.

Die Ansicht, der Status eines Oberzentrums würde durch eine bestimmte Handelsmarke begründet, erscheint uns bedenklich. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem der Name der Gemeinde mit dem Namen einer Handelsmarke verbunden würde (z.B. „Leipzig – IKEA-Stadt“ o.ä. Selbst kleine Orte gehen ein solches Junktim nicht ein (z.B. „Walldorf-Gemeinde eines IKEA-Marktes“o.ä.).

Die beantragte Ausnahme wird hinsichtlich der wirtschaftlichen Notwendigkeit ebenfalls nicht begründet. Eine solche Begründung ist aber für die vorgeschlagenen gravierenden Änderungen des RROP MT ausschlaggebend. Alle vorliegenden Prognosen gehen von einer nachhaltigen Bevölkerungsabnahme aus, die sich ab etwa 2010 erheblich beschleunigen wird. Dies trifft nicht nur auf die Stadt Erfurt, sondern auch auf die Region zu. Damit sinken zugleich die Kaufkraft und die wirtschaftliche Basis eines vierten Möbelmarktes.

Es ist dies der letzte von der Stadt in die freie Landschaft abstrahlende Raumsektor Erfurts. Dies gilt insbesondere für die Kaltluftzufuhr (für die beispielsweise im Zuge der Querspange extra ein kostenträchtiges Brückenbauwerk errichtet wurde,) und die Verbesserung der Kulturlandschaft. Die vorgesehene Fläche hat im Rahmen der Entwicklung Regionaler Grünzüge (hier RGZ 3) beste Voraussetzungen für eine verhältnismäßig komplexe, hochwertige und nachhaltige Realisierung. Die vorgesehenen Vorhaben setzen dieses Ziel praktisch außer Kraft. Alle, gerade in Erfurt in der Vergangenheit heiß diskutierten, durch Infrarot-Luftbilder untersetzten Restriktionen gerade in diesem Raum, sind für den aktuellen Antrag nicht mehr relevant. Die Menge des erwarteten Verkehrs und die von ihm erzeugte Luftbelastung hat freie Bahn in die Erfurter Senke. Falls die bisherigen Argumente für einen Schutz gerade dieses Raumes seriös und ernst gemeint waren, muss die RROP MT alles daran setzen, diese Fehlentwicklung im Interesse und zum Schutz der Stadt Erfurt zu verhindern.

Die zwischen Erfurt und Gotha ausgeräumte Ackerlandschaft hat gerade mit dem Nessegebiet und den Senken von Apfelstädt und Gera hervorragende Ansatzpunkte der Vernetzung. Diese wird vollständig aufgegeben und der Status quo fixiert. Die Chancen eines Großstadtumfeldes liegen aber gerade in einem Qualitätszuwachs der sie umgebenden Landschaft. Die Landschaftsplanung der letzten Jahre ist von einer Wende gerade auf diese Zielstellung hin gekennzeichnet (Leipzig, München, Freiburg, Ruhrgebiet). Die Initiative „Bundesstiftung Baukultur“ der Bundesregierung hat ebenfalls genau diese Zielsetzung als ihre Aufgabe postuliert. Die Architektenkammer Thüringen hat mit großer Unterstützung des Freistaates Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen eine eigene „Stiftung Baukultur Thüringen“ gegründet. Damit hat sie die Verpflichtung übernommen, ernsthafte Beiträge für eine nachhaltige Entwicklung der Baukultur zu fördern. Die beantragte Planänderung der Stadt Erfurt wird von uns allen einvernehmlich nicht als ein solcher Beitrag zur Baukultur angesehen. Deshalb können wir ihn nicht fördern. Vielmehr müssen wir aus unserer fachlichen Verantwortung heraus die RROP MT auffordern, dem Antrag der Stadt Erfurt nicht zuzustimmen.

Prof. Dr.-Ing. habil Storm, Präsident, Ingenieurkammer Thüringen
Dr. Hannes Hubrich, Vizepräsident, Architektenkammer Thüringen

(gekürzte Fassung)

veröffentlicht am 12.05.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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