Neue EU-Schwellenwerte
Zum 1. Januar 2018 stiegen die Schwellenwerte für EU-Vergaben
Zum 1. Januar 2018 traten neue Schwellenwerte im europäischen Vergaberecht in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am 18. Dezember 2017 von der EU veröffentlicht.
Das EU-Vergaberecht gilt für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet.
Seit 1. Januar 2018 gelten folgende Schwellenwerte:
- Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektoren): 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
- Bau-/Dienstleistungskonzessionen: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)