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Neue EU-Schwellenwerte

Zum 1. Januar 2018 stiegen die Schwellenwerte für EU-Vergaben

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Zum 1. Januar 2018 traten neue Schwellenwerte im europäischen Vergaberecht in Kraft. Die entsprechende Verordnung wurde am 18. Dezember 2017 von der EU veröffentlicht.

Das EU-Vergaberecht gilt für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet.

Seit 1. Januar 2018 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 144.000 Euro (bisher 135.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektoren): 443.000 Euro (bisher 418.000 Euro)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro (bisher 209.000 Euro)
  • Bau-/Dienstleistungskonzessionen: 5.548.000 Euro (bisher 5.225.000 Euro)

veröffentlicht am 12.01.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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