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Neue EU-Schwellenwerte

Gültig ab Januar 2022 bis Dezember 2023

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Wie alle zwei Jahre hat auch dieses Mal wieder die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit bekannt zu machen ist, angepasst.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Schwellenwerte

  • 5.382.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 5.382.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 215.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 214.000 Euro)
  • 140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 139.000 Euro)
  • 431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 428.000 Euro)
  • 431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 428.000 Euro)

Hintergrund

Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkursentwicklungen.

veröffentlicht am 17.12.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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