Neue Schwellenwerte für die Anwendung der VOF
Mitteilung von Thomas Maibaum, Justitiar, Referat Recht, Bundesarchitektenkammer
Die EU-Kommission hat für die Jahre 2008 und 2009 die Schwellenwerte für die Anwendung der Vergaberichtlinien neu festgesetzt.
Die Schwellenwerte für die VOF betragen seit dem 01.01.2008
für die Aufträge des Bundes nach §2 Nr.2 der Vergabeverordnung (VgV) 133.000 Euro statt bisher 137.000 Euro
für alle anderen Aufträge des Bundes nach §2 Nr.3 VgV (d.h. insbesondere der Länder und Kommunen) 206.000 Euro statt bisher 211.000 Euro.
Entsprechendes gilt für Auslobungsverfahren (Wettbewerbe) nach §2 Nr.5 und 6 VgV.
Änderungen zur Berechnung des Schwellenwertes sind darüber hinaus nicht erfolgt.
Die Neufestsetzung des Schwellenwertes bedarf keines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens, sondern ist auf der Grundlage des Art. 78 der Richtlinie 2004/18/EG („Vergabekoordinierungsrichtlinie“) turnusmäßig alle zwei Jahre im Wege der Verordnung durch die Europäische Kommission erfolgt. Hintergrund der Absenkung der Schwellenwerte ist die Verknüpfung der genannten Richtlinie mit dem Internationalen Beschaffungsübereinkommen, dessen Schwellenwerte über die Sonderziehungsrechte an den US-Dollar gekoppelt sind. Die Absenkung der Schwellenwerte ist deshalb eine Folge der Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar.