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Neue Strategie für bezahlbares Wohnen

Bauministerin Birgit Keller präsentiert strategisches Gesamtkonzept zur Thüringer Wohnungsbaupolitik

Logo Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Bild: TMIL

Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Wie kann in Thüringen sichergestellt werden, dass auch in Zukunft die Mieten bezahlbar bleiben? Wie kann es gelingen, dass in Städten mit angespannten Wohnungslagen mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert wird? Wie wird der durch die Flüchtlinge steigende Wohnraumbedarf gedeckt? Lösungen auf diese für viele Menschen drängenden Fragen zu finden ist eine Herausforderung für die Thüringer Wohnungsbaupolitik. Bauministerin Birgit Keller stellte deshalb heute in Erfurt ihre strategische Neuausrichtung der Politik zur Förderung des Wohnungsbaus in Thüringen vor.

„Wir haben unsere Wohnungsbaupolitik strategisch neu ausgerichtet und ein aus vier Säulen bestehendes Gesamtkonzept entwickelt, denn wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Thüringerinnen und Thüringer“, erklärte Bauministerin Birgit Keller heute in Erfurt. „Besonders für einkommensschwache Haushalte ist eine ausreichende Wohnraumversorgung nötig, da diese bei einem Überbietungswettbewerb bei den Mieten nicht mithalten können. Ein ausreichender Neubau an Wohnungen gerade in den Städten mit angespannten Wohnungsmärkten wie Erfurt und Jena ist auch wegen der Zahl der ankommenden Flüchtlinge dringend erforderlich.“

„Mittel- und langfristig können wir aber nur für eine Entlastung sorgen, indem die Städte in den sozialen Wohnungsbau investieren. Hierzu biete ich den Kommunen eine Partnerschaft an. Die Kommunen müssen die vom Land angebotene Förderung des sozialen Wohnungsbaus nutzen und einsetzen. Es müssen Bauflächen ausgewiesen, Bebauungspläne erstellt, Investitionen vorangetrieben werden“, forderte die Ministerin. „Entsprechende Maßnahmenpläne werden deshalb auch durch Bundesgesetz bei der Einführung einer Mietpreisbremse gefordert, denn eine Mietpreisbremse allein schafft noch keinen bezahlbaren Wohnraum. Dazu bedarf es vielmehr eines ausreichenden Wohnraumangebots.“

Hintergrund:

Die vier Säulen des neuen Konzepts der Thüringer Wohnungspolitik sind die Neuausrichtung der Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus, die Einführung einer Mietpreisbremse in den Städten mit angespannten Wohnungsmärkten (Erfurt und Jena), die individuelle Subjektförderung einkommensschwacher Mieter durch die Zahlung von Wohngeld und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kommunen zur Schaffung eines ausreichenden Wohnraumangebotes auch durch Neubaumaßnahmen.

Für die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau überarbeitet die neue Landesregierung die Förderrichtlinien. Insgesamt werden 2016 Fördermittel in Höhe von 51 Millionen Euro bereitstehen. Im Mietwohnungsneubau wird eine bis zu 80%-ige zinslose Darlehensförderung neu eingeführt und Tilgungszuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung gewährt. Für den Neubau von Mietwohnungen steigen die Fördermittel nächstes Jahr von 15 auf 26 Millionen Euro. Für die Modernisierung von Mietwohnungen sind 16 Millionen Euro eingeplant. Neu ist ein „Barrierereduzierungsprogramm“ zum alters- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen. Durch eine Zuschussförderung von fünf Millionen Euro sollen kommendes Jahr der Umbau 500 Wohneinheiten gefördert werden. Einkommensschwache Hauseigentümer können darüber hinaus Zuschüsse in Form eines ‚Sanierungsbonus‘ zur Modernisierung ihrer Immobilie beantragen. Hierfür stehen weitere vier Millionen Euro bereit.

Für die Einführung einer Mietpreisbremse hat das Bauministerium nun eine entsprechende Verordnung erstellt, die jetzt in die Ressortabstimmung und das Anhörungsverfahren geht. Eine beschleunigte Beratung vorausgesetzt, könnte die Mietpreisbremse in Erfurt und Jena Anfang 2016 in Kraft treten.

In Thüringen werden derzeit etwa 17.000 Wohngeldhaushalte unterstützt. Hierfür hat allein der Freistaat Thüringen im letzten Jahr rund 15 Millionen Euro gezahlt. Durch die Novellierung des Wohngeldes wird 2016 sowohl die Höhe der Zahlung je Haushalt als auch die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte zunehmen. Die Wohngeldausgaben des Landes werden dadurch steigen.

In der Partnerschaft mit den Kommunen unterbreitet das Bauministerium zahlreiche Beratungsangebote. Im Bauplanungs- und -genehmigungsrecht bestehen vielfältige Einflussmöglichkeiten der Kommunen auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes, die es auch zu nutzen gilt. So können beispielsweise Baugebiete unter der Auflage ausgewiesen werden, dass ein nicht unerheblicher Teil der Immobilien für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen sind. Ferner ist es erforderlich, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen auch die bestehenden Fördermöglichkeiten offensiv und kreativ nutzen.

veröffentlicht am 12.11.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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