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Neues Email-Gesetz seit Januar 2007

Mitteilung der Geschäftsstelle

Neues E-Mail-Gesetz seit 1.Januar 2007

Seit dem 1. Januar 2007 gilt in Deutschland das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG), das diverse EU-Richtlinien und Verordnungen umsetzt. In diesem Rahmen wurden auch die Vorgaben für Geschäftsbriefe geändert. So enthalten die §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG Regelungen darüber, welche Inhalte Geschäftsbriefe aufweisen müssen. Neben der Firma und dem zuständigen Registergericht müssen beispielsweise GmbHs mit Aufsichtsrat über dessen Vorsitzenden namentlich informieren, ebenso AGs über alle Vorstandsmitglieder und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen. Dies gilt für Geschäftsbriefe "gleich welcher Form". Damit wird klargestellt, dass auch eMails diese Angaben zum Unternehmen, wie sie auf papierner Geschäftspost üblich ist, enthalten sollen. Wer also zum Beispiel mit seinen Kunden per eMail korrespondiert, und sei es nur über Kontaktformulare im Internet, der muss in seinen Mails den gesetzlichen Vorgaben folgen.

(Quelle: www.domain-recht.de)

Die Nichtbeachtung der neuen Pflichtangaben kann teuer werden: Verstöße sind mit Zwangsgeld bis zu 5000 EUR bedroht und können zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber führen!
Der Forum Verlag bietet zu diesem Thema eine PC-Dokumentenmappe „Rechtssicherer E-Mail-Verkehr“.

veröffentlicht am 23.03.2007 von Geschäftsstelle AKT · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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