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Neujahrsgruß des Präsidenten

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Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Präsident der Architektenkammer Thüringen, Bild: J. Konrad Schmidt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Architektenkammer sind wir gefordert, für angemessene Rahmenbedingungen der Berufsausübung im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu sensibilisieren und ihrer Umsetzung Nachdruck zu verleihen. Um diesem Anspruch nachzukommen, bedarf es eines Haushalts, der ausreichend Handlungsspielräume einräumt. Es ist ein ermutigendes Signal, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Empfehlung des Vorstandes gefolgt sind und sich für eine Anpassung der Beiträge von selbständigen und angestellten/ verbeamteten Mitgliedern ausgesprochen haben.

Die Bedeutung für die berufspolitische und berufsständische Arbeit in den kommenden Jahren ist signifikant. So haben wir nun die erforderlichen Handlungsspielräume, um die Kammer in ihrem berufsständischen Wirken weiter zu stärken und öffentlichkeitswirksam die Interessen aller Mitglieder zu vertreten. Viele Fachthemen bedürfen der kontinuierlichen Positionierung durch den Berufsstand.

Mit dem Ziel, Baukultur zu fördern und Kommunen in ihrer Entscheidungskompetenz zu unterstützen, strebt der Vorstand der Architektenkammer Thüringen – in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und der Stiftung Baukultur Thüringen – die Installation mobiler Baukulturbeiräte an, die von Kommunen und Entscheidungsträgern anlassbezogen nachgefragt werden können. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

Eine Frage, die den Berufsstand sehr bewegt, ist jene, wie es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 4. Juli 2019 zur festgestellten Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI weitergeht. Fakt ist: Die HOAI oder auch nur ihre Honorarsätze sind durch die Entscheidung nicht „gekippt“ oder gar verboten worden. Aufgehoben wurden die Mindest- und die Höchstsätze, nicht mehr und nicht weniger. Unbenommen des aktuell großen Bedarfs an Planungsleistungen muss ein ruinöser Preiswettbewerb verhindert werden – der Berufsstand sollte sich nur dem Leistungswettbewerb stellen und die Angemessenheit von Honoraren stets mit Augenmaß verhandeln! Es gilt, Haltung zu wahren und dem Auftraggeber und der Gesellschaft den Wert unserer Arbeit noch deutlicher zu machen.

Ich bin überzeugt, dass es uns auch weiterhin gelingen wird, auf die aktuellen Herausforderungen zeitgemäße Antworten zu finden. Lassen Sie uns optimistisch, engagiert in das neue Jahr starten und gemeinsam Überzeugungsarbeit leisten. Ich wünsche uns allen Gesundheit, Kraft und ein kollegiales Miteinander.

Ihr
Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt, Architekt BDA
Präsident

veröffentlicht am 01.01.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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