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Novellierung der Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Landtag beschließt Änderungen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Thüringer Bauordnung wurde im Jahr 2004 umfassend geändert und dabei an die von den Ländern gemeinsam erarbeitete Musterbauordnung aus dem Jahr 2002 angepasst. Insbesondere die Regelungen zum Brandschutz sowie das System der Genehmigungsverfahren wurden damals wesentlich geändert.

Nach rund zehn Jahren haben die Länder ihre Erfahrungen ausgewertet und festgestellt, dass sich die Änderungen grundsätzlich bewährt haben. Allerdings waren bei einzelnen Vorschriften Konkretisierungen oder auch Erleichterungen sinnvoll. Diese Änderungen flossen ebenso wie die Erfahrungen in Thüringen in die Fortschreibung der Thüringer Bauordnung ein.

Am 27. Februar 2014 wurde die Novellierung der Thüringer Bauordnung (ThürBO) im Thüringer Landtag beschlossen.

Wesentliche Neuerungen:

  • Zukünftig sind Baumaßnahmen zur Wärmedämmung weitestgehend verfahrensfrei. Damit wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Bürger von zusätzlichen Gebühren entlastet. Bei der nachträglichen Wärmedämmung dürfen die erforderlichen Abstandsflächen unterschritten werden.
  • Eine weitere Neuerung beim Thema Abstandsflächen ist, dass künftig jeder Gebäudeabstand im unbeplanten Innenbereich unserer Siedlungen zulässig sein soll, der sich städtebaulich in die Umgebung einfügt. So können die historisch gewachsenen Siedlungs- und Bebauungsstrukturen unserer Dorf- und Stadtkerne erhalten und weiterentwickelt werden. Bislang wurde der Neubau in solchen Lagen oft durch die dann geltenden neuen Abstandsregelungen erschwert. So konnten alte Quartiere oft nicht zeitgemäß – beispielsweise barrierefrei und energieeffizient – weiterentwickelt werden.
  • Neu eingeführt wurde in § 79 Abs. 2 ThürBO eine Regelung, die es den Bauaufsichtsbehörden ermöglicht, im Verfall befindliche Gebäude (sogenannte Schrottimmobilien) bereits beseitigen zu lassen, bevor der Zustand ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • Zum demografischen Wandel gehört auch die Entscheidung, das sogenannte ‚Pflegewohnen‘ erst ab einer bestimmten Größe als Sonderbau zu behandeln. Hier galt es abzuwägen zwischen dem Wunsch nach Pflege in wohnähnlicher Umgebung, den Sicherheitsbedürfnissen der Bewohner und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber. Damit nicht jede Einrichtung zur Pflege von Personen gleich ein Sonderbau ist, sieht die ThürBO nun eine untere Grenze vor. Erst bei mehr als sechs pflegebedürftigen Personen je Wohnung liegt künftig ein Sonderbau vor, der mit besonderen Anforderungen verbunden ist.
  • Die ThürBO dehnt ferner die Pflicht zum Einbau von Brandmeldern, die bislang nur für Neubauten bestand, auch auf Bestandsgebäude aus. Die Frist für den Einbau von Brandmeldern in Bestandsgebäuden endet 2018.
  • Die Bauordnung entwickelt außerdem den Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben weiter. Hierzu gehören beispielsweise künftig auch unbeheizte Wintergärten bis zu einer Größe von 20 Quadratmetern und Dacheindeckungen.

Inkrafttreten:

Die Änderungen der ThürBO treten am Tage nach der Veröffentlichung im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Abweichend treten § 17 Abs. 1 und 7, § 20 Satz 1 Nr. 1, § 25 Satz 2 und 3 sowie § 84 Abs. 1 am 1. Juli 2013 in Kraft und § 83 Nr. 3 und § 85 Abs. 2 bis 5 an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik in Kraft tritt.

Dokumente:

Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 19.02.2013 finden Sie ebenso wie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom  12.02.2014 unter folgenden Link per Suche über die Dokumentennummer:
http://www.parldok.thueringen.de/parldok/

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Thüringer Bauordnung hat die Drucksachennummer 5768, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Drucksachennummer 7307.

Sobald die Bauordnung in vollständiger Version vorliegt, werden wir darüber informieren.

veröffentlicht am 10.03.2014 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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