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Nun endlich wieder …

Landesgartenschauen in Thüringen 2015 und 2017

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Die Bewertungskommission in der Herressener Promenade in Apolda, die eine der beiden Kernzonen der Landesgartenschau 2017 bilden wird, im Dezember 2008., Bild: Stadtverwaltung Apolda

Landesgartenschauen in Thüringen haben eine junge Tradition. Nach der einmaligen Ausschreibung Mitte der 1990er Jahre gab es lediglich zwei Bewerber. Die politische Entscheidung fiel damals gleich für zwei Landesgartenschauen: 2000 in Pößneck und 2004 in Nordhausen. Seitdem stand das Thema nicht mehr auf der Agenda der Landesregierung.

Es galt zunächst, die Bundesgartenschau 2007 in Gera-Ronneburg mit dem Mega-Thema der Landschaftssanierung zu meistern. Nach deren erfolgreichen Abschluss kam dann folgerichtig im Sommer 2008 die Ausschreibung für die Durchführung der nächsten Landesgartenschau in Thüringen. Entgegen dem Rhythmus des Staatsvertrages Hessen-Thüringen, wo der zweijährige Wechsel der Durchführung der Landesgartenschauen vereinbart ist und die nächste Landesgartenschau in Thüringen demzufolge 2012 hätte sein sollen, erfolgte die Ausschreibung für das Durchführungsjahr 2013, um den Bewerbern noch eine angemessene Frist der Vorbereitung einzuräumen. Fünf Thüringer Städte fühlten sich von der Ausschreibung inspiriert und erarbeiteten innerhalb von drei Monaten umfassende Machbarkeitsstudien. Die Bewerber Apolda, Jena, Schmalkalden, Weißensee und Zeulenroda-Triebes
fokussierten ihre Ziele der Stadtentwicklung, koppelten diese mit dem Instrument Landesgartenschau, führten umfassende Abstimmungen mit Fachbehörden, erarbeiteten Maßnahmen- und Finanzkonzepte, untersetzten den lokalpolitischen Willen mit Stadtratsbeschlüssen und hatten alle den gleichen Traum: Die Landesgartenschau für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu nutzen!

Die Bewertungskommission prüfte dann bei der Bereisung im Dezember 2008 jeden Bewerber auf „Herz und Nieren“ anhand von rund 50 Kriterien und gab der Landesregierung Anfang 2009 eine Vergabeempfehlung. Im Herbst 2009 erfolgte der Zuschlag für Schmalkalden 2013, der im November 2010 vom Kabinett nochmal modifiziert wurde aufgrund der kurzen Vorbereitungs- und Umsetzungszeiten: die Landesgartenschau Schmalkalden wird im Jahr 2015 und jene in Apolda im Jahr 2017 stattfinden. Diese Entscheidung wird berufsständisch sehr befürwortet, zeigt sie doch sehr deutlich, dass Landesgartenschauen einen zeitlichen Vorlauf von mindestens fünf Jahren, optimal von acht bis zehn Jahren benötigen. Denn es geht nicht um eine „Blümchenschau“ in den Kernzonen der Landesgartenschau für ein halbes Jahr, die Masse der Maßnahmen sind Dauerinvestitionen in die Kernzonen – die jeweils acht bis zehn Millionen Euro umfassen – sowie vielfältige Begleitaktionen, die in den Bereichen Infrastruktur, Stadtraum, Denkmalschutz und Stadtökologie das städtische Leben nachhaltig verbessern und einen für die Bevölkerung erlebbaren Beitrag zur Lebensqualitätssteigerung leisten.

Die beiden Landesgartenschauen – 2015 mit der „Gartenzeitreise Schmalkaden“ und 2017 mit der „Blütezeit Apolda“ – setzen im grünen Herzen Deutschlands die junge Landesgartenschautradition Thüringens ambitioniert fort. Nun gilt es, in den per Staatsvertrag Hessen-Thüringen vereinbarten Rhythmus zeitnah zurückzufinden. Das heißt, schon jetzt die Landesgartenschau 2020 im Blick zu haben und diese spätestens im Jahr 2012 für interessierte Kommunen auszuschreiben. Nur so kann mit einem angemessenen Vorbereitungs- und Umsetzungszeitraum eine qualitätsvolle Landesgartenschau 2020 entstehen.


Heike Roos, Vorstandsmitglied AKT

veröffentlicht am 22.12.2010 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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