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Öffentlichkeitsbeteiligung vor Einführung und Änderung von Satzungen und Ordnungen der Architektenkammer Thüringen

Entwurf der geänderten Fortbildungsordnung steht ab 15.09.2023 zur Einsicht bereit

AKT-Plakette, Bild: Architektenkammer Thüringen

Gemäß § 36 Abs. 7 Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) i.V.m. § 15 der Hauptsatzung der Architektenkammer Thüringen veröffentlicht die Architektenkammer Thüringen bei der Einführung und Änderung von Satzungen, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, die Entwürfe vor der Beschlussfassung der Vertreterversammlung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme auf ihrer Internetseite.

Dies betrifft solche Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Architektenkammer entsprechend der Anlage zu § 36 Abs. 6 Satz 2 ThürAIKG (Prüfraster für die Verhältnismäßigkeitsprüfung) erforderlich machen.

Kammermitglieder und andere Interessensträger haben während der Zeit der Veröffentlichung die Möglichkeit, per E-Mail oder postalisch ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der o.g. Richtlinie von Relevanz sind. Eingehende Stellungnahmen fließen in den Entscheidungsprozess der Vertreterversammlung ein.

Wir möchten Sie bereits heute darüber informieren, dass ab spätestens 15.09.2023 der Entwurf der geänderten Fortbildungsordnung der Architektenkammer unter https://architekten-thueringen.de/kammer/satzungen/ für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen veröffentlicht wird.

veröffentlicht am 28.08.2023 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspolitik / Kammerarbeit, News

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