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Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung

Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft

Thüringer Staatsanzeiger, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe für Maßnahmen zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.

Gegenstand der Förderung ist u. a. die Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an

  • internationalen Messen im Ausland und
  • Messen in Deutschland soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ gekennzeichnet sind.

Die Richtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2017 auf den Seiten 1158-1159 veröffentlicht. Eine PDF-Datei der Richtlinie finden Sie beigefügt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Thüringer Aufbaubank unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung

veröffentlicht am 05.12.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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