Start mit Plan
Im Fokus: die freiwillige Mitgliedschaft für Absolventinnen und Absolventen
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Eine starke Mitgliederbasis ist eine wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Kammerarbeit und für die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Um die Basis zu stärken und neue Mitglieder hinzuzugewinnen, gilt es nicht nur, den Mitgliederservice an den heterogenen Bedürfnissen der Mitglieder auszurichten, sondern insbesondere den Mehrwert der Kammer für Absolventen wie auch für angestellte und beamtete Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner deutlicher herauszustellen.
Erster Baustein auf diesem Weg war die gezielte Ansprache von Angestellten und Beamteten: Unter anderem erhielten alle Freiberufler dazu vor etwas mehr als einem Jahr per Präsidentenschreiben mehrere Faltblätter „Gute Gründe für die Mitgliedschaft als Angestellter oder Beamter“ sowie Fortbildungsgutscheine zur Weitergabe an ihre Mitarbeiter.
Was viele nicht wissen: In Thüringen haben auch Absolventen ohne Berufserfahrung die Möglichkeit, der Architektenkammer als freiwilliges Mitglied beizutreten. Die freiwillige Mitgliedschaft bietet die einzigartige Gelegenheit, direkt nach Abschluss des Studiums zu reduzierten Konditionen von den Leistungen der Kammer zu profitieren und frühzeitig in das Versorgungswerk einzutreten. Zudem können sich die Absolventen alsbald für ihren Berufsstand engagieren und die Zukunft ihrer Profession
sichern und mitgestalten. Das Einzige, was dazu benötigt wird, ist neben dem Abschlusszeugnis des Studiums mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit in der jeweiligen Fachrichtung der Nachweis über den Berufseinstieg. Die freiwillige Mitgliedschaft endet nach spätestens fünf Jahren.
Da es bislang an einer Handreichung mit den wichtigsten Informationen zur freiwilligen Mitgliedschaft fehlte, wurde ein neues Faltblatt zur Ansprache von Studierenden und Absolventen entwickelt. Das Faltblatt „Start mit Plan“ soll zu den unterschiedlichsten Anlässen im persönlichen Kontakt weitergereicht werden, aber auch in Prüfungsämtern, der Fachstudienberatung und den Careers Services ausliegen. Thüringer Absolventen werden es zudem im Rahmen ihrer Graduierungsfeiern erhalten. Das Faltblatt bildet in Gestaltung und Botschaft auch die Basis für weitere Aktivitäten auf der AKT-Website und in den Sozialen Medien.
Bei der Verbreitung des Faltblatts bauen wir erneut auch auf die Unterstützung der Büroinhaber, die Anfang November mehrere Faltblätter zur Weitergabe erhalten werden. Um einen weiteren Anreiz zu schaffen, liegen dem Schreiben wieder Fortbildungsgutscheine bei: Neu ist, dass neben dem geworbenen Neumitglied* auch das werbende Mitglied einen Fortbildungsgutschein erhält. Die Gutscheine gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Bauhaus-Akademie Schloss Ettersburg bis Ende 2017.
Das neue Faltblatt zur freiwilligen Mitgliedschaft und die Fortbildungsgutscheine können auch über die Geschäftsstelle bezogen werden.
*die Antragstellung muss bis Ende Januar 2017 erfolgen
br
Downloads
- Fortbildungsgutschein für Neumitglieder (pdf, 36 Kb)
- Fortbildungsgutschein für das werbende Mitglied (pdf, 36 Kb)
- Faltblatt „Start mit Plan“ (pdf, 339 Kb)
- Faltblatt „Gute Gründe für die Mitgliedschaft als Angestellter oder Beamter“ (pdf, 676 Kb)
Kontakt
Assistentin der Geschäftsführung Architektenkammer ThüringenBahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon: +49 (0)361–210 500
Fax: +49 (0)361–210 5050
info@architekten-thueringen.de