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Thüringen-Invest: Neue Förderrichtlinie in Kraft getreten

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründern sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Thüringer Aufbaubank, Bild: Thüringer Aufbaubank

Die neue Förderrichtlinie im Förderprogramm „Thüringen-Invest“, das auch für wirtschaftsnahe und kreativwirtschaftliche Freie Berufe gilt, ist zum Jahresanfang 2015 in Kraft getreten. Der Freistaat Thüringen hat die Fördermöglichkeiten ausgeweitet: Der maximal mögliche Zuschuss wurde von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht, er kann wie bisher 20 Prozent der förderfähigen Investitionen betragen. Der Zuschuss kann optional mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen von 200.000 Euro kombiniert werden (bisher max. 100.000 Euro).

Gefördert werden Investitionsvorhaben von Existenzgründern sowie Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gefördert werden.

Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden

  • neu anzuschaffenden, aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswerte (z. B. bauliche Investitionen, Maschinen und Einrichtungen),
  • anzuschaffenden immateriellen Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen), sofern sie dem Geschäftsbetrieb als Anlagevermögen dienen sollen.

Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn

  1. im Unternehmen bis zum Ende des Jahres, in dem die Investition abgeschlossen wird, mindestens ein zusätzlicher Arbeitsplatz in Thüringen geschaffen wird und dieser für mindestens drei Jahre besetzt ist,
  2. ein Existenzgründer auf Dauer, mindestens jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren ab Investitionsende, eine tragfähige Vollexistenz schafft oder
  3. die bei Antragstellung vorhandenen Arbeitsplätze im Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Investitionsende gesichert bzw. erhalten werden und zusätzlich einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
    - Das Vorhaben beinhaltet zum überwiegenden Teil (größer 50 %) Investitionen, die zur Verbesserung der Ressourceneffizienz oder zur Energieeinsparung im Unternehmen führen.
    - Es werden Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Thüringer Unternehmens (Unternehmensnachfolge) getätigt.

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Abschluss der Förderung im Betrieb des Erwerbers bleiben.

Thüringen-Invest-Anträge nach der neuen Richtlinie müssen über das Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Weitere Informationen auf www.aufbaubank.de

veröffentlicht am 21.01.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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