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Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

Am 1. Januar 2016 tritt das neue Gesetz in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Mit dem 1. Januar 2016 tritt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft. Danach haben Beschäftigte in Thüringen einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Teilnahme an bestimmten Bildungsveranstaltungen.

Ausnahmen bilden Beschäftigte in Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten und Beschäftigte, die bei ihrem Arbeitgeber noch keine sechs Monate tätig sind.

Unter folgendem Link stellt das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergehende Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung:

http://www.thueringen.de/th2/tmbjs/bildung/bildungsfreistellung/

veröffentlicht am 15.12.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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