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Thüringer Landesdenkmalrat konstituiert sich neu

Matthias P. Gliemann als Vorsitzender bestätigt

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Matthias P. Gliemann, Bild: Alexander Burzik

Der Thüringer Landesdenkmalrat hat sich am 14. Dezember 2021 neu konstituiert. Als Vorsitzender des Gremiums wurde Dipl.-Ing. Architekt Matthias P. Gliemann aus Mühlhausen, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Thüringen, bestätigt.

Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff berief die neuen Mitglieder und begrüßte sie in einer digitalen ersten Sitzung, in der auch der Vorstand neu gewählt wurde.

In einem Grußwort dankte der Minister den Mitgliedern für die kompetente Unterstützung der Landesregierung in der Vergangenheit, wünschte dem neu gewählten Gremium eine gute und konstruktive Zusammenarbeit und wies auf die neuen Herausforderungen unserer Zeit hin: „Mehr denn je befinden wir uns im Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz. Wie können beide Arbeitsfelder gut miteinander arbeiten und in einen fruchtbaren Austausch eintreten? Denkmale prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden, ermöglichen aufgeklärte Erinnerung und schaffen Verständnis für unsere kulturelle Herkunft. In den nächsten Jahren haben wir die Aufgabe, bislang unsanierte, baukulturell wertvolle sowie stadtbildprägende Bausubstanz zu sichern. Dabei dürfen wir die leerstehenden großen Denkmale, die wir über die Flächen des Freistaates verteilt finden, nicht vergessen. Wir müssen für leerstehende historische Liegenschaften im Freistaat denkmalverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Nutzungen finden. Gemeinsame Aufgabe des Landes und des Landesdenkmalrates ist es, die Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz kompetent zu unterstützen.“

Der Thüringer Landesdenkmalrat berät und unterstützt die Oberste Denkmalschutzbehörde in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Er nimmt insbesondere zu maßgeblichen Fragen und zu denkmalpflegerischen Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung Stellung. Laut Satzung des Denkmalrates erfolgt die Berufung der Mitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode des Thüringer Landtags.

Den Vorstand bilden:
Vorsitzender: Dipl.-Ing. Matthias P. Gliemann (Architektenkammer Thüringen)
Stellvertreter*innen: Prof. Dr. Karl Heinemeyer (entsendet von der Universität Erfurt) und Dipl.-Ing. Elke Bergt (entsendet vom Beauftragten der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung)
Beisitzer*innen: Franziska Zschäck (entsendet vom Museumsverband Thüringen e. V.) und Ludwig Volkmann (entsendet vom Verband der Restauratoren)

Mitglieder sind:
Je ein Vertreter der Fachgebiete Kunstgeschichte, Vorgeschichte, Architektur, Städtebau, Geschichte, Volkskunde, Bildende Künste, Restaurierung.
Je ein Vertreter der Einrichtungen Staatliche Hochbauverwaltung, öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften, kommunale Spitzenverbände, Haus- und Grundbesitzerverein, Museumsverband Thüringen e. V., Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, Architektenkammer Thüringen, Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, Verband der Restauratoren e.V. Landesgruppe Thüringen.

Bereits zu Beginn der 7. Wahlperiode hatte der Thüringer Landtag drei Mitglieder aus dem Parlament entsandt. Das zuständige Ministerium kann im Einzelfall die Teilnahme weiterer beratender Personen oder Institutionen veranlassen.

veröffentlicht am 15.12.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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