Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Gesetz tritt im Wesentlichen am 1. April 2016 in Kraft
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wurde am 19.2.2016 ausgefertigt und ist am 25.2.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Im Wesentlichen tritt das Gesetz damit am 1. April 2016 in Kraft.
Lediglich die Artikel 1 § 40 Absatz 2 bis 5 (Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung) und § 42 (Verordnungsermächtigung), die Artikel 6, 7 Nummer 2 bis 4 und Artikel 17 Nummer 1 (Änderungen anderer Gesetze) sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Artikel 1 §§ 36 und 37 (Informationspflichten des Unternehmers), Artikel 7 Nummer 1 und Artikel 14 (Änderung eines anderen Gesetzes und Aufhebung einer Verordnung) treten erst am 1. Februar 2017 in Kraft.