Vergaberechtsänderung und VOB 2006 ab 01.11.2006 in Kraft
RA Dirk Weber, Justitiar der Architektenkammer Thüringen
Die Dritte Änderung der Vergabeverordnung trat am 01.11.2006 in Kraft. Damit hat die Bundesregierung das EU-Recht in das bestehende Vergaberechtssystem umgesetzt. Geändert wurden geringfügig die Schwellenwerte sowie die VOB, die VOL und die VOF und mit Erlass des Bundesbauministeriums vom 30.10. und 17.11.2006 für Staatsaufträge eingeführt. In Thüringen wurden die neuen Vergaberegelungen mit der 2. Änderung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit der Bekanntgabe im Staatsanzeiger Nr. 46/2006, S. 1824, vom 13.11.2006 durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit eingeführt. Hiernach sind die VOB Teil A und B, VOL Teil A und B bei der Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge des Landes, der Landkreise, Gemeinden und Körperschaften anzuwenden. Es wird allen Mitgliedern empfohlen, sich mit den Änderungen des Vergaberechts, insbesondere der VOB/VOL Teil A und B sowie der VOF in der jeweils geänderten Fassung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, vertraut zu machen.