Versorgungswerkrente und Krankenversicherung
Um im Berufsleben rechtzeitig die richtigen Weichen stellen zu können, hat die Bundesarchitektenkammer ein Hinweispapier erstellt, das die wichtigsten Zusammenhänge beleuchtet.
Vielfach stellen sich Architektinnen und Architekten Fragen zu den Zusammenhängen zwischen Versorgungswerksmitgliedschaft, gesetzlicher Rente und dem Einfluss auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter.
Um einen Gesamtüberblick zu erhalten und im Berufsleben rechtzeitig die richtigen Weichen stellen zu können, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) ein Hinweispapier erstellt, das die wichtigsten Zusammenhänge beleuchtet und Hinweise für Architektinnen und Architekten gibt. Das Sozialversicherungsrecht ist nicht nur komplex, sondern problematisch ist auch, dass Architektinnen und Architekten von der jeweiligen Institution, die sie um Rat fragen, bezogen auf deren jeweiliges Leistungsrecht häufig nur Teilinformationen erhalten (z.B. Krankenversicherung, GKV-Spitzenverband, Rentenversicherung etc.).
Im Vordergrund des Hinweispapiers stehen deshalb die verschiedenen Arten der Krankenversicherung im Rentenalter und die Auswirkungen auf die Beitragshöhe für Versorgungswerksrentnerinnen und -rentner.
Das Hinweispapier Versorgungswerkrente Krankenversicherung der BAK fnden Sie dieser Meldung beigefügt.
Weitere Informationen auch auf der BAK-Website unter: