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Wahlaufruf zur Wahl der Vertreterversammlung

Vorstand der Architektenkammer Thüringen

Alle Mitglieder werden aufgerufen, von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, sich als Kandidat zur Wahl der Vertreterversammlung aufstellen zu lassen, um die Geschicke des Berufsstandes mitzugestalten.
Der Wahlvorstand hat zur Durchführung der Wahl im DAB 01/2008 die Wahlbekanntmachung bereits veröffentlicht. Diese erhält jedes Mitglied zusätzlich zusammen mit dem Beitragsbescheid 2008 sowie einem Fragebogen zur Aktualisierung seiner Mitgliederdaten. Jedes Mitglied wird gebeten, seine Mitgliederdaten zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen, um das Wählerverzeichnis ggf. zu aktualisieren.

Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 25. März 2008 bis 21. April 2008 beim Vorsitzenden der jeweiligen Kammergruppe und in der Geschäftsstelle der AKT eingesehen werden.

Die Wahlvorschläge müssen unter Verwendung des nachfolgend veröffentlichten Vordruckes unbedingt den Vorgaben gemäß Ziffer IV der Wahlbekanntmachung entsprechen. Dieser Vordruck kann auch über das Internet unter www.architekten-thueringen.de als PDF-Datei heruntergeladen werden und ist bei den Kammergruppenvorsitzenden erhältlich.

Beim Wahlvorschlag ist unbedingt zu beachten:
* Original mit 2 Abschriften (nicht beglaubigte Kopie)
* getrennt nach einzelnen Wahlgruppen bzw. Fachrichtungen
* vollständige Angaben zum Kandidaten und dessen schriftlichen Einwilligungserklärung
* mindestens 5 Wahlberechtigte, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen zwingend der gleichen Fachrichtung und Wahlgruppe angehören
* die Unterschriften des Kandidaten und der unterstützenden Wahlberechtigten sind im Original zu leisten
* bei Abgabe des Wahlvorschlages ist die Frist bis zum 21. April 2008, 18.00 Uhr unbedingt einzuhalten (Posteingang)

Auf dem Formblatt des Wahlvorschlags wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, sich als Kandidat zu der Frage „Warum stelle ich mich zur Wahl?“ mit einem kurzen Statement zu äußern.

Diese Angaben sind freiwillig. Sie sind als erster Baustein gedacht, um mit den Mitgliedern, die sich zur Wahl stellen, näher ins Gespräch zu kommen.
Da die Statements kein zwingender Bestandteil des Wahlvorschlags sind, werden sie nach Eingang beim Wahlvorstand vom offiziellen Dokument abgetrennt. Die Kandidatenliste mit den entsprechenden Statements wird getrennt nach Wahlgruppen und Fachrichtungen in der Geschäftsstelle und beim Kammergruppenvorsitzenden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird sie im passwortgeschützten Online-Mitgliederbereich der AKT veröffentlicht.

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Anm. d. Red.: Das oben erwähnte Wahlformular finden Sie beigefügt als PDF-Datei.

veröffentlicht am 04.02.2008 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Kammergremien, News

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