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Weiterer Ablauf des Wahlverfahrens für die Wahl der Vertreterversammlung

Der Wahlvorstand

In der Zeit von 5. Mai 2008 bis 9. Mai 2008 werden die Wahlunter­lagen (Stimmzettel und Wahlumschläge) zusammen mit einem Merkblatt über die Wahlmodalitäten sowie einem frankierten Rücksendeumschlag an alle im Wählerverzeichnis erfassten Wahlberechtigten der Wahlgruppe versandt.

Die Anzahl der auf die jeweilige Wahlgruppe entsprechend ihrer Mitgliederzahl entfallenden Stimmen (Vertreter) sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Die Stimmabgabe zur Wahl beginnt am 19. Mai 2008, 8.00 Uhr. Sie endet am 31. Mai 2008, 18.00 Uhr. Stimmzettel, die nach Abgabenschluss am 31. Mai 2008, 18.00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Stimmabgaben sind ungültig, wenn der Wahlbrief oder Stimmzettel Mängel gemäß §21 Wahlordnung aufweisen.

Nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand werden die gewählten Bewerber/innen unverzüglich per Zustellungs­urkunde angeschrieben und aufgefordert, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Das Wahlergebnis und die endgültige Zusammensetzung der Vertreterversammlung werden der Rechtsaufsichtsbehörde im Wortlaut bekannt gegeben sowie im Thüringer Staatsanzeiger und im DAB, Ausgabe Ost, veröffentlicht.

veröffentlicht am 28.04.2008 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Kammergremien, News

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