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Zweite Vertreterversammlung im Jahr 2016

Hauptthemen am 18. November waren die Aktivitäten des Vorstandes und der Kammer sowie die Haushaltsplanung 2017. Zu Gast war Prof. Dr. Gerd Zimmermann, Präsident der Stiftung Baukultur Thüringen

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Die Vertreter tagten im Comcenter am Brühl in Erfurt, Bild: AKT

Eingehend informierte der Präsident der Architektenkammer Thüringen, Dr. Hans-Gerd Schmidt, über die laufenden Kammeraktivitäten. Der erste Punkt seines Berichts war dem Thema Vergabe gewidmet. Seit dem 18. April 2016 regelt die Vergabeverordnung (VgV) die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten. Vor diesem Hintergrund haben die Architekten- und Planerverbände BAK, BDA, BDB, BDIA, bdla, DAI, SRL, VfA, AHO sowie bab einen aktuellen Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen veröffentlicht, der bei Interesse bei der  Architektenkammer bestellt oder von der Website als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.

Weiter informierte der Präsident, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erarbeitet. Die Einführung wird für 2017 erwartet. Die Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) die Schwellenwerte (gemäß § 106 GWB) unterschreitet.

Die Landesregierung plant derweil das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) zu novellieren. Die Architektenkammer Thüringen tritt jedoch gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern des Landes dafür ein, deregulierend zu handeln und der vom Bund angezeigten UVgO keine weitere Vergabeverordnung auf Landesebene „beizustellen“. Auf dem 6. Deutschen Baugerichtstag im Juni 2016 wurde einstimmig die Empfehlung gegeben, nach Einführung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 alle gleichlautenden Vergaberegeln auf Landesebenen abzuschaffen.

Das Thema wechselnd legte Dr. Schmidt dar, dass der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung nach erster Lesung im Bundestag an den Rechtsausschuss verwiesen wurde. Die Probleme liegen im Detail, weniger in den Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Das Ringen um Lösungsansätze hält an. Nach aktuellem Stand werden die Verhandlungen im neuen Jahr fortgesetzt.

Weiterhin berichtete der Präsident über das Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI sowie zur Novelle des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (lesen Sie dazu den Neujahrsgruß des Präsidenten). Seinen Vortrag schloss er mit einem Dank an alle Beteiligten für das im zurückliegenden Jahr Geleistete.

Als nächstes stand der Beschluss zur Änderung der Reisekosten- und Entschädigungssatzung auf der Tagesordnung (siehe beigefügte PDF-Datei). Die Änderungen betreffen vor allem Formalitäten wie die nun definierte Abrechnung von Nebenkosten. Auf ergänzenden Antrag eines Vertreters wurde zudem eine Erhöhung der monatlichen Pauschalen für Vorstandsmitglieder als Entschädigungen für Zeitversäumnis (§ 7) zur Abstimmung gestellt. Dieser Antrag wurde bei 3 Enthaltungen mit 24 Ja-Stimmen angenommen.

Weiterhin beschlossen die Vertreter den Haushaltsplan 2017. Mit der Haushaltsprüfung 2016 wurde das Steuerberaterbüro Stein + Keizer beauftragt.

Auf die aktuellen Entwicklungen bei der Stiftung Baukultur Thüringen ging abschließend Prof. Dr. Gerd Zimmermann im Rahmen seines Vortrags ein. Der amtierende Präsident stellte neben dem neuen Stiftungsrat und -team die Projekte der Stiftung vor. So will die Stiftung unter dem Überbegriff „The digital architecture project“ die bisherige hauptsächlich kommunikative Arbeit dezidiert um anwendungsbezogene Aspekte wie Experiment und Produktion erweitern. Konkret soll unter anderem eine digitale Architekturdatenbank entstehen, die auf dem im Verlag der Bauhaus-Universität Weimar erschienenen „Architekturführer Thüringen 2: Vom Bauhaus bis heute“ aufbaut und neue Formen der digitalen Präsentation von Architektur entwickelt und nutzt.

Aktuell ist ein Realisierungswettbewerb mit dem Titel „Das 100 – Wohnhaus für Studierende in Weimar“ ausgeschrieben. Das vom Studentenwerk Thüringen gemeinsam mit der Stiftung Baukultur Thüringen angeschobene Vorhaben will Wohnen zum baukulturellen Schwerpunkt und Experimentierfeld machen. Die IBA Thüringen hat den geplanten Neubau am Horn in Weimar, der zum Bauhaus-Jubiläumsjahr 2019 in Betrieb gehen soll, als IBA-Kandidaten nominiert und schafft so die Gelegenheit, „ein innovatives Konzept mit modellhaftem Charakter umsetzen zu können“. Eine PDF-Datei des Vortrags von Prof. Dr. Zimmermann ist dem Protokoll zur Vertreterversammlung beigefügt.

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PROTOKOLL (LOGIN ERFORDERLICH):
www.architekten-thueringen.de/meine-akt/ → Vertreter

veröffentlicht am 31.12.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, IBA Thüringen

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