Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Für Bauherren

Ob Neubau, Erweiterung, Umbau oder Sanierung: Was auch immer Sie planen – Architektinnen und Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner begleiten Sie kompetent in allen Phasen Ihres Projekts.

Sie profitieren dabei von geprüfter Qualifikation, ausreichend Berufspraxis und aktuellem Wissen: Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ sowie „Stadtplaner/in“ sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich von Mitgliedern einer Architektenkammer geführt werden. Eine qualifizierte akademische Ausbildung, einschlägige Berufspraxis sowie der Nachweis kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung werden dafür vorausgesetzt.

Seite zuletzt geändert am 30.03.2026

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken