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Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Architektenkammer Thüringen, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 7. November 2025 (DAB 12/2025, Regionalteil Ost, Seite 57), werden Satzungen mit ihrem vollen Wortlaut in ausgefertigter und soweit erforderlich genehmigter Fassung ausschließlich im Internet auf der Website der Architektenkammer unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt und dort allgemein, frei und dauerhaft zugänglich gemacht.

Seite zuletzt geändert am 08.12.2025

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