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Abbruch und Schadstoffsanierung

Rückblick auf die Informationsveranstaltung am 10. Oktober

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Referent Dr. Jürgen Kisskalt, Bild: AKT

„Abbruch … 1 Stück pauschal.“ – Mit diesem provokanten Zitat eines Ausschreibungstextes konfrontierte Referent Dr. Jürgen Kisskalt vom Deutschen Abbruchverband e. V. die Teilnehmer zu Beginn der Kooperationsveranstaltung am 10. Oktober in Erfurt und sensibilisierte damit für ein oft unterschätztes Thema. Auf Anregung aus der Planerpraxis und durch die Unterstützung des betreffenden Verbandes konnten die Ingenieurkammer Thüringen und die Architektenkammer Thüringen diese Fortbildung für ihre Mitglieder zum Thema „Anforderungen und Haftungsrisiken bei Abbruchmaßnahmen“ anbieten.

Der Deutsche Abbruchverband e. V. ist der maßgebliche Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der Abbruchbranche und vereint unter seinem Dach circa 600 Mitglieder aus den Bereichen Bauwerks- und Industrieabbruch, Bauschutt-Recycling sowie Schadstoffsanierung. Die Fachvertreter sind aktiv bei der Normung beteiligt.

Nach einer Einführung in das Thema, in der sehr anschaulich und beispielhaft die Notwendigkeit beschrieben wurde, sich als Planer intensiv mit Regelwerken für Abbruch- und Rückbauarbeiten und über schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen zu informieren, referierte Dr. Kisskalt im ersten Teil der Veranstaltung zu dem großen Komplex der wichtigsten Gebäudeschadstoffe und zu deren Fundstellen. Wichtig waren für die Teilnehmer auch Hinweise zu Materialien, die voraussichtlich einen späteren Rückbau und die Entsorgung schwierig machen bzw. kostenintensiv werden.

Auf besonders großes Interesse stießen bei den anwesenden Planern auch im zweiten Veranstaltungsteil die vielen Fakten zur Bauherrenverantwortung und zu den Haftungsrisiken, ebenso wie zu den Erfordernissen und Vergütungsfragen einer umfänglichen Rückbau- und Sanierungsplanung. Diese wird als absolut notwendig erachtet und sollte weder von Bauherren noch von Planern unterschätzt werden.

Die Teilnehmer diskutierten sehr intensiv die schwierige Praxis bei der Umsetzung von Abbruchmaßnahmen auf Baustellen hinsichtlich neuer, besonders anspruchsvoller und kostenintensiv umzusetzender rechtlicher Vorgaben. Beispiele, die die außerordentliche Haftungsrelevanz der Thematik unterstreichen, sollten Anlass sein, sich auch im Nachgang der Veranstaltung entsprechend zu informieren und fortzubilden. Für das nächste Jahr ist eine Folgeveranstaltung geplant.

ao

WEITERE INFORMATIONEN:
www.deutscher-abbruchverband.de

veröffentlicht am 19.10.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Fortbildungen, News

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