ADR-Verfahren für Planerverträge
Merkblatt für die außergerichtliche Streitbeilegung der DGA-Bau
Die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DGA-Bau) hat aktuell ein Merkblatt verfasst, das bei der Fertigung von Planerverträgen den Vertragsparteien Klauseln für außergerichtliche Streitbeilegungen anheimstellt.
Das achtseitige Merkblatt soll auch Leser ansprechen, die sich bisher mit diesem Thema noch nicht befasst haben. Das Merkblatt können Sie hier abrufen:
- Merkblatt „ADR-Verfahren in Verträgen über Planungs- und Überwachungsleistungen“ (PDF auf www.dga-bau.de)
Ergänzender Hinweis:
Die Architektenkammer Thüringen ist Mitglied im Thüringer Schlichtungsbeirat. Dieser verfolgt das Ziel, außergerichtliche Streitbeilegungsangebote vorzustellen und insbesondere ihre Qualität und Akzeptanz zu fördern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.thueringen-schlichtet.de