Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

ADR-Verfahren für Planerverträge

Merkblatt für die außergerichtliche Streitbeilegung der DGA-Bau

DGA-BAU, Bild: DGA-BAU

Die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DGA-Bau) hat aktuell ein Merkblatt verfasst, das bei der Fertigung von Planerverträgen den Vertragsparteien Klauseln für außergerichtliche Streitbeilegungen anheimstellt.

Das achtseitige Merkblatt soll auch Leser ansprechen, die sich bisher mit diesem Thema noch nicht befasst haben. Das Merkblatt können Sie hier abrufen:

Ergänzender Hinweis:
Die Architektenkammer Thüringen ist Mitglied im Thüringer Schlichtungsbeirat. Dieser verfolgt das Ziel, außergerichtliche Streitbeilegungsangebote vorzustellen und insbesondere ihre Qualität und Akzeptanz zu fördern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.thueringen-schlichtet.de

veröffentlicht am 04.10.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken