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Änderungen der Richtlinien zur Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG)

Die Bundes­regierung stellt die BEG neu auf

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Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG, Bild: BMWSB

Die Bundes­regierung stellt die Bundes­förderung für energie­effi­ziente Gebäude (BEG) neu auf. Ziel der Änderungen ist die Verlagerung der Förderung auf energetische Sanierungen, vor allem soll die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz mit Tempo vorangebracht werden.

Insgesamt stehen etwa 12 bis 13 Mrd. Euro für Sanierungsanträge zur Verfügung. Damit mehr Antragsteller von einer Förderung profitieren können, werden die bereitstehenden Fördermittel gestreckt und die Fördersätze abgesenkt. Zudem wird die KfW-Kreditförderung für Einzel­maß­nahmen eingestellt, so dass eine Förderung nur noch über Zuschüsse vom BAFA möglich ist.

Die Änderungen treten ab dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Auf den Internetseiten der Bundearchitektenkammer finden Sie weiterführende In­for­ma­tio­nen zu den Änderungen:

veröffentlicht am 03.08.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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