Änderungsverordnung zum Bauzeichner
Auszug aus dem BAK-Newsletter 06/2004
Die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Bauzeichner/in ist neu erschienen und im Bundesgesetzblatt Nr. 23 am 17.05.2004 verkündet worden. Sie tritt ab diesem Tag in Kraft. Die Änderung betrifft §9 der Verordnung und bringt weitere Klärung bezüglich des Auswahlverfahrens der praktischen Aufgaben für die Abschlussprüfung.
Sie finden die Verordnung auf der Website des Bundesanzeiger Verlag unter "Online-Dienste" > "BGBI".