Alternative Streitbeilegung am Bau
Tagung der Initiative „Thüringen schlichtet“ am 6. November in Erfurt
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Das große Konfliktpotential in der Baubranche verlangt nach alternativen Möglichkeiten der Streitbeilegung. Die hohen Streitwerte, die wiederum erhebliche Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten verursachen, sind neben den langjährigen Prozessdauern und den damit entstehenden indirekten Kosten für die Bauunternehmen von besonderer Bedeutung.
Alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten leisten hier einen wertvollen Beitrag, um die Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen oder die Etablierung künftiger Beziehungen nachhaltig zu sichern.
Neben Schiedsgutachten, Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren ist nach Inkrafttreten des Deutschen Mediationsgesetztes im Juli 2012 auch die Mediation im Planungs- und Bauwesen angekommen. Insbesondere die Mediation kann auch früher eingesetzt werden, so z. B. während der Vertragsverhandlungen, um ausgewogene, interessengerechte Verträge zu gewährleisten.
Auch projektbegleitend sind Mediationen möglich, um auftretende Konflikte bereits in einem frühen Anfangsstadium zu klären, Eskalationen zu verhindern und wertschöpfende Konfliktlösungen zu schaffen.
Welche Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung es im Baubereich für die Lösung von Konflikten gibt, soll in dieser Tagung aufgezeigt werden.
Hintergrund:
Unter dem Motto „Thüringen schlichtet“ haben das Thüringer Justizministerium, das Thüringer Oberlandesgericht, die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHK), die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen, die Notarkammer Thüringen, die Rechtsanwaltskammer Thüringen und die Steuerberaterkammer Thüringen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Kooperationsvereinbarung getroffen, deren Ziel es ist, außergerichtliche Streitbeilegungsangebote vorzustellen und insbesondere ihre Qualität und Akzeptanz zu fördern. Die vorhandenen Angebote sollen dabei besser vernetzt werden.